Erhebung AWGDL: Grenzüberschreitende Dienstleistungen
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Inhalt
Siehe Verzeichnis rechts.
Erhebungseckdaten
Erhebungscode | AWGDL |
---|---|
Bezeichnung | Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr |
Beschreibung | Quartalsmeldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs |
Meldepflichtige |
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Meldeperiodizität | Quartalsweise |
Meldetermin | 15. Kalendertag des Folgemonats |
Meldestichtag | Quartalsultimo |
Meldegrenzen |
ab 10.000.000 EUR Provisionserträge und Provisionsaufwendungen aus dem Dienstleistungsgeschäft des vorausgegangenen Kalenderjahres (laut Erfolgsausweis gemäß der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung, BGBl. II Nr. 63/2011)
ab 20.000.000 EUR Erlöse und Aufwendungen aus dem grenzüberschreitenden Direkt- und Rückversicherungsgeschäft des vorangegangen Kalenderjahres |
Meldewährung, -einheit | Euro, in Einer, kaufmännisch gerundet |
Meldewege (Meldungsdaten) |
Hier finden Sie Informationen zur Registrierung (Zugangsbeantragung) für alle Meldewege. |
Meldungsgruppe | Z - Außenwirtschaft (Dateityp: DL) |
Erhebungs- und Prüfungsstammdaten (für technische Melder) |
Erhebungsschaubild
Grenzüberschreitende Dienstleistungen (AWGDL) |
Meldeobjekt |
Meldestichtag |
Grenzüberschreitende Dienstleistungen (TRANS) |
AW Finanzierungsinstrument (AWFINST) |
Art der Transaktion (TRANSART) |
Land - Sitzland (LD) |
Wertart (WA) |
Wert |
Meldeinhalt
Zu melden sind grenzüberschreitende Dienstleistungen gegliedert nach
Art der Dienstleistung (AWFINST),
Aufwendungen für Dienstleistungsimporte (AUFDLIMP),
Erlöse aus Dienstleistungsexporten (ERLDLEXP),
Sitzland des Vertragspartners (ISO-Land-Code).
Eine Dienstleistung wird dann grenzüberschreitend bezogen bzw. erbracht, wenn einer der beteiligten Vertragspartner, der die Dienstleistung erbringt (Dienstleistungsimport) oder der die Dienstleistung bezieht (Dienstleistungsexport), seinen Sitz/Wohnsitz im Ausland hat oder eine internationale Organisation oder eine diplomatische Einrichtung (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates in Österreich ist. Auch Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen, die ein österreichisches Unternehmen im Ausland betreibt, werden statistisch als ausländische Vertragspartner betrachtet.
Alle Dienstleistungen, die gegenüber demselben Land erbracht (Dienstleistungsexporte) bzw. aus demselben Land bezogen wurden (Dienstleistungsimporte) und einer Kategorie zugeordnet werden können, sind in einem Betragsfeld zusammenzufassen.
Allgemeine Erläuterung von Dienstleistungen
Dienstleistungen im Sinn dieser Erhebung sind folgende elf wirtschaftliche Aktivitäten:
Vergütung für Dienstleistungen im Rahmen der Lohnveredelung
Instandhaltungs- und Reparaturleistungen a.n.g.
Transportleistungen
Ausgaben für Geschäftsreisen (exklusive Transport)
Bauleistungen
Versicherungsdienstleistungen
Finanzdienstleitungen
Gebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum a.n.g.
Telekommunikations-, EDV- und Informationsdienstleistungen
Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen
Persönliche Dienstleistungen, Kultur und Freizeit
Darüber hinaus sind Transithandel, laufende Übertragungen und der Kauf/Verkauf von CO2-Emissionsrechten Meldeinhalte im Sinne der vorliegenden Erhebung.
Detaillierte Beschreibung der zu meldenden Dienstleistungsarten
Meldecode | Bezeichnung | Erläuterung |
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L2070 | Seetransportleistungen, Personenbeförderung | Personenbeförderungen im Seeverkehr (inkl. aller Nebenkosten), die von Gebietsfremden erbracht werden und die Beförderung von Personen und die Vermietung (Charterung) von Beförderungsmitteln mit Bedienungspersonal beinhalten. Die Länder-Codierung erfolgt nach dem Sitz der Reederei. |
L2080 | Seetransportleistungen, Güterbeförderung | Gütertransportleistungen im Seeverkehr (inkl. aller Nebenkosten), die von Gebietsfremden erbracht werden und die Beförderung von Waren (Frachten) und die Vermietung (Charterung) von Beförderungsmitteln mit Bedienungspersonal beinhalten. Die Länder-Codierung erfolgt nach dem Sitz der Reederei. |
L2090 | Seetransportleistungen, | Seetransportleistungen, die keiner der anderen Positionen von Seetransportleistungen zugeordnet werden können, z.B. Bergungskosten, Liege- und Standgelder, Einnahmen aus der Lagerhalterei (z. B. auch Miete stationärer Tanks), Provisions- und Kommissionseinnahmen gebietsansässiger Schiffsmakler, Hafengebühren, etc. |
L2110 | Lufttransportleistungen, Personenbeförderung | Personenbeförderungen im Luftverkehr (inkl. aller Nebenkosten), die von Gebietsfremden erbracht werden und die Beförderung von Personen (z. B. Flugtickets) und die Vermietung (Charterung) von Beförderungsmitteln mit Bedienungspersonal beinhalten. Die Länder-Codierung erfolgt nach dem Sitz der Fluggesellschaft. |
L2120 | Lufttransportleistungen, Güterbeförderung | Gütertransportleistungen im Luftverkehr (inkl. aller Nebenkosten), die von Gebietsfremden erbracht werden und die Beförderung von Waren (Frachten) und die Vermietung (Charterung) von Beförderungsmitteln mit Bedienungspersonal beinhalten. Die Länder-Codierung erfolgt nach dem Sitz der Fluggesellschaft. |
L2130 | Lufttransportleistungen, | Alle übrigen Lufttransportleistungen, die keiner der anderen Positionen von Lufttransportleistungen zugeordnet werden können, z. B. Flugsicherung, Lande-, Start- und Überfluggebühren für Flugzeuge. |
L2180 | Raumtransportleistungen | Hierzu zählen:
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L2200 | Eisenbahntransportleistungen, Personenbeförderung | Personenbeförderungen im Eisenbahnverkehr (inkl. aller Nebenkosten), die von Gebietsfremden erbracht werden und die Beförderung von Personen (z. B. Bahntickets) und die Vermietung (Charterung) von Beförderungsmitteln mit Bedienungspersonal beinhalten. Die Länder-Codierung erfolgt nach dem Sitz der Eisenbahngesellschaft. |
L2210 | Eisenbahntransportleistungen, Güterbeförderung | Gütertransportleistungen im Eisenbahnverkehr (inkl. aller Nebenkosten), die von Gebietsfremden erbracht werden und die Beförderung von Waren (Frachten) und die Vermietung (Charterung) von Beförderungsmitteln mit Bedienungspersonal beinhalten. Die Länder-Codierung erfolgt nach dem Sitz der Eisenbahngesellschaft. |
L2220 | Eisenbahntransportleistungen, Hilfs- und Nebentätigkeiten | Alle übrigen Eisenbahntransportleistungen, die keiner der anderen Positionen von Eisenbahntransportleistungen zugeordnet werden können, z. B. die Nutzung gebietsfremder Schieneninfrastruktur durch Gebietsansässige und umgekehrt. |
L2240 | Straßentransportleistungen, Personenbeförderung | Personenbeförderungen im Straßenverkehr (inkl. aller Nebenkosten), die von Gebietsfremden erbracht werden und die Beförderung von Personen und die Vermietung (Charterung) von Beförderungsmitteln mit Bedienungspersonal beinhalten. Die Länder-Codierung erfolgt nach dem Sitz der Transportfirma. |
L2250 | Straßentransportleistungen, Güterbeförderung | Gütertransportleistungen im Straßenverkehr (inkl. aller Nebenkosten), die von Gebietsfremden erbracht werden und die Beförderung von Waren (Frachten) und die Vermietung (Charterung) von Beförderungsmitteln mit Bedienungspersonal beinhalten. Die Länder-Codierung erfolgt nach dem Sitz der Transportfirma. |
L2260 | Straßentransportleistungen, Hilfs- und Nebentätigkeiten | Übrige Straßentransportleistungen, die keiner der anderen Positionen von Straßentransportleistungen zugeordnet werden können, z. B. Straßenmautgebühr, Provisionen aus Verkehrsvermittlung. |
L2280 | Transportleistungen der Binnenschifffahrt, Personenbeförderung | Personenbeförderungen auf Flüssen, Kanälen und Binnenseen (inkl. aller Nebenkosten), die von Gebietsfremden erbracht werden und die Beförderung von Personen und die Vermietung (Charterung) von Beförderungsmitteln mit Bedienungspersonal beinhalten. Die Länder-Codierung erfolgt nach dem Sitz der Transportfirma. |
L2290 | Transportleistungen der Binnenschifffahrt, Güterbeförderung | Gütertransportleistungen auf Flüssen, Kanälen und Binnenseen (inkl. aller Nebenkosten), die von Gebietsfremden erbracht werden und die Beförderung von Waren (Frachten) und die Vermietung (Charterung) von Beförderungsmitteln mit Bedienungspersonal beinhalten. Die Länder-Codierung erfolgt nach dem Sitz der Transportfirma. |
L2300 | Transportleistungen der Binnenschifffahrt, Hilfs- und Nebentätigkeiten | Übrige Leistungen der Binnenschifffahrt, die keiner der Positionen von Transportleistungen der Binnenschifffahrt zugeordnet werden können, z. B. Bergungskosten, Liege- und Standgelder, Einnahmen aus der Lagerhalterei (z.B. Miete stationärer Tanks), Provisions- und Kommissionseinnahmen gebietsansässiger Schiffsmakler, Hafengebühren, etc. |
L2320 | Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr | Übrige Transportleistungen, die keiner der beschriebenen Positionen von Transportleistungen zuzuordnen sind. Hierzu zählen auch Provisionen aus Reisevermittlung. |
L2330 | Transport in Rohrleitungen | Grenzüberschreitender Transport von Waren in Rohrfernleitungen, wie zum Beispiel der Transport von Erdöl und verwandten Erzeugnissen, Wasser und Gas. Es handelt sich dabei um die Kosten für die Übertragung bzw. Pipelinenutzung.
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L2340 | Elektrizitätsübertragung | Hierunter fallen die Kosten der Übertragung von Elektrizität über ein Verbundleitungsnetz samt zugehöriger Ausrüstung von den Einspeisepunkten zu den Umspannanlagen, die zur Bereitstellung für Kunden oder andere elektrische Systeme heruntergespannt werden. Zu melden sind die Kosten für die Übertragung von Elektrizität, wenn diese getrennt von der Erzeugung und Verteilung erfolgt.
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L2371 | Ausgaben für Dienst- und Geschäftsreisen | Tätigen Beschäftigte Dienst- oder Geschäftsreisen ins Ausland, so sind folgende Leistungen (ausschließlich Aufwendungen) einzubeziehen:
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L2470 | Telekommunikationsleistungen | Hierzu zählen:
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L2480 | Vergütung für Dienstleistungen im Rahmen der Lohnveredelung | Hierbei handelt es sich um Fertigungs- bzw. Verarbeitungsdienstleistungen (Veredelungsvorgänge) ohne Eigentumsübergang der Waren.
NICHT einzubeziehen:
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L2490 | Instandhaltungs- und Reparaturleistungen a.n.g. | Hierzu zählen:
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L2500 | Bauleistungen im Ausland | Durch gebietsansässige Bauunternehmen für Gebietsfremde erbrachte Bauleistungen (Dienstleistungsexporte) sowie Zahlungen der österreichischen Unternehmen an ausländische Subunternehmen (Dienstleistungsimporte). Hierzu zählen Bauarbeiten, Reparaturleistungen, Errichtung von Großprojekten (z. B. Betriebsstätten), Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten an Bauwerken, Bohr- und Aufschließungsarbeiten, Miete von Baupersonal (Personalleasing) sowie Aufwendungen für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen am Ort der Leistungserbringung. |
L2510 | Bauleistungen im Inland | Von gebietsfremden Bauunternehmen für Gebietsansässige erbrachte Bauleistungen (Dienstleistungsimporte) und Zahlungen ausländischer Auftragsnehmer an österreichische Subunternehmen (Dienstleistungsexporte). Hierzu zählen Bauarbeiten, Reparaturleistungen, Errichtung von Großprojekten (z. B. Betriebsstätten), Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten an Bauwerken, Bohr- und Aufschließungsarbeiten, Miete von Baupersonal (Personalleasing) sowie Aufwendungen für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen am Ort der Leistungserbringung. |
L2531 | Prämienzahlungen an Pensionskassen | Hierzu zählen Beiträge an nicht gebietsansässige Pensionskassen, sowohl mit als auch ohne Gewinnbeteiligung. |
L2532 | Leistungszahlungen von Pensionskassen | Hierzu zählen Leistungen von nicht gebietsansässigen Pensionskassen. |
L2551 | Prämienzahlungen für Frachtversicherungen | Hierzu zählen Prämienzahlungen für Frachtversicherungsleistungen an nicht gebietsansässige Versicherungsunternehmen. |
L2552 | Schadenszahlungen aus Frachtversicherungen | Hierzu zählen Schadenszahlungen für Frachtversicherungsleistungen von nicht gebietsansässigen Versicherungsunternehmen. |
L2561 | Prämienzahlungen für sonstige Direktversicherungen | Hierzu zählen alle übrigen Formen der Schadensversicherung (nur importseitig zu melden):
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L2562 | Schadenszahlungen aus sonstigen Direktversicherungen | Hierzu zählen Schadenszahlungen für sonstige Direktversicherungen von nicht gebietsansässigen Versicherungsunternehmen. |
L2571 | Prämienzahlungen für standardisierte Garantien | Hierzu zählen Prämienzahlungen für Kreditgarantien, die in identischer Form und in großer Zahl vergeben werden, üblicherweise in kleinen Beträgen. Das Garantieschema beinhaltet, dass der Garant die Verluste des Kreditgebers trägt, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. Bei standardisierten Garantien ist der Garant zumeist eine öffentliche Einrichtung oder ein Finanzinstitut. |
L2572 | Leistungszahlungen aus standardisierten Garantien | Hierzu zählen Leistungszahlungen aus standardisierten Kreditgarantien. |
L2580 | Versicherungsnebenleistungen | Hierzu zählen:
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L2600 | Sonstige Finanzdienstleistungen | Finanzmittlerdienste und damit verbundene Leistungen, die von Banken, Wertpapierbörsen, Factoring-Unternehmen, Kreditkartenunternehmen und sonstigen finanziellen Unternehmen erbracht werden.
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L2601 | Gebühren für Wertpapierleihe und Goldleihe | Gebühren und Spesen, die für Leihegeschäfte mit Wertpapieren oder Gold geleistet oder lukriert werden. |
L2602 | Brutto-Transaktionsvolumen aus dem Verkauf von Wertpapieren an ausländische Geschäftspartner | Zu melden ist in dieser Position der Transaktionswert von Wertpapieren, die Inländer an ausländische Geschäftspartner innerhalb der Berichtsperiode verkaufen. Anzusetzen ist dabei der Verkaufspreis exklusive explizit verrechneter Spesen. Kreditinstitute melden sowohl Transaktionen im Rahmen des Eigen- als auch des Kundengeschäfts. Transaktionen mit Aktien, die zur Veräußerung von dauerhaften Unternehmensbeteiligungen dienen. Als Richtlinie kann ein Anteil am Grundkapital von mindestens 10% und damit ein strategischer Einfluss auf die Unternehmensführung herangezogen werden. |
L2603 | Brutto-Transaktionsvolumen aus dem Kauf von Wertpapieren von ausländischen Geschäftspartnern | Zu melden ist in dieser Position der Transaktionswert von Wertpapieren, die Inländer von einem ausländischen Geschäftspartner innerhalb der Berichtsperiode kaufen. Anzusetzen ist dabei der Ankaufspreis, der in Rechnung gestellt wird, exklusive explizit verrechneter Spesen. Kreditinstitute melden sowohl Transaktionen im Rahmen des Eigen- als auch des Kundengeschäfts. Transaktionen mit Aktien, die zur Erlangung von dauerhaften Unternehmensbeteiligungen dienen. Als Richtlinie kann ein Anteil am Grundkapital von mindestens 10% und damit ein strategischer Einfluss auf die Unternehmensführung herangezogen werden. |
L2620 | Computer-Software | Hierzu zählen:
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L2630 | Sonstige EDV-Dienstleistungen | Hierzu zählen:
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L2640 | Lizenzen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von Computersoftware | Internationale Zahlungen im Zusammenhang mit der autorisierten Reproduktion und/oder dem Vertrieb von produzierten Software-Originalen und Prototypen. |
L2650 | Lizenzen für die Nutzung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung | Internationale Zahlungen im Zusammenhang mit der autorisierten Nutzung von Eigentumsrechten, die aus Forschung und Entwicklung resultieren, wie Patente, Urheberrechte, industrielle Verfahren und Gebrauchsmuster. |
L2660 | Lizenzen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von audiovisuellen und damit verbundenen künstlerischen Rechten | Internationale Zahlungen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von produzierten Originalen oder Prototypen wie Büchern und Manuskripten, Filmen und Tonaufzeichnungen (z. B. für Live-Aufführungen und TV-, Kabel- oder Satellitenübertragungen) im Rahmen von Lizenzvereinbarungen. |
L2700 | Transithandel, An- und Verkäufe | Transithandel ist definiert als Geschäft, bei dem ein Gebietsansässiger eine Ware von einem Gebietsfremden erwirbt und anschließend an einen anderen Gebietsfremden weiterverkauft. Während dieses Vorgangs wird die Ware weder in das Wirtschaftsgebiet des Gebietsansässigen eingeführt noch ausgeführt. Zu melden ist der Wert der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs (Import) und zum Zeitpunkt des Verkaufs (Export). |
L2710 | Handelsbezogene Dienstleistungen | Provisionen an Broker und Dealer, an Warenbörsen sowie Warenkommissionäre im Zusammenhang mit Waren- und Dienstleistungstransaktionen.
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L2720 | Operationelles Leasing | Beim Operationellen Leasing werden, im Gegensatz zum Finanzierungsleasing, nicht alle mit dem Besitz des Leasingobjektes verbundenen Risiken und Vorteile vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen, womit die Aktivierung des Wirtschaftsgutes beim Leasinggeber erfolgt.
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L2750 | Rechtsberatung | Hierzu zählen:
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L2760 | Wirtschaftsprüfung | Hierzu zählen:
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L2770 | Unternehmens- und Public-Relations-Beratung | Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung von Unternehmen bei der Durchführung unternehmenspolitischer und strategischer Maßnahmen und bei der Gesamtplanung, Struktur und Kontrolle einer Organisation. Hierzu zählen:
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L2780 | Werbung, Marktforschung, Meinungsumfragen | Hierzu zählen:
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L2790 | Dienstleistungen der Forschung und Entwicklung als systematisch durchgeführte Arbeiten zur Erweiterung des Kenntnisstands | Hierbei handelt es sich um systematisch durchgeführte Arbeiten im Zusammenhang mit Grundlagenforschung, angewandter Forschung und der experimentellen Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Das betrifft Natur-, Sozial und Geisteswissenschaften, die Entwicklung von Betriebssystemen, die einen technischen Fortschritt darstellen sowie kommerzielle Forschung in den Bereichen Elektrotechnik, Pharmazie und Biotechnologie.
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L2801 | Architekturleistungen | Hierunter fällt die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau (einschließlich Verkehrsanlagen). Beinhaltet sind der Entwurf, die Konstruktion sowie die Überwachung von Bauprojekten, sowohl bei Neubauten als auch Umbauten und Sanierungen.
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L2802 | Ingenieurleistungen | Dazu zählen die Planung, Konstruktion und Nutzung von technischen Systemen (Maschinen, Materialien, Instrumenten, Verfahren, Prototypen), mit denen naturwissenschaftliche Erkenntnisse praktisch umgesetzt werden. Davon zu unterscheiden ist die Schaffung komplexer Systeme, die einen naturwissenschaftlichen bzw. technischen Fortschritt darstellen (Bereitstellung von kundenspezifischen Leistungen der Forschung und Entwicklung).
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L2803 | Wissenschaftliche und andere technische Dienstleistungen | Hierzu zählen:
NICHT einzubeziehen:
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L2820 | Abfallbehandlung und Reinigungsdienste | Hierzu zählen:
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L2831 | Dienstleistungen in Land-, Forstwirtschaft und Fischerei | Hierzu zählen:
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L2832 | Dienstleistungen im Bergbau und in der Öl- und Gasgewinnung | Hierzu zählen
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L2840 | Übrige unternehmensbezogene Dienstleistungen a.n.g. | Hierzu zählen:
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L2880 | Audiovisuelle und damit verbundene künstlerische Dienstleistungen | Hierzu zählen:
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L2889 | Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen | Bereitstellung von Nachrichten, Bildern und Hintergrundinformationen für die Medien. |
L2890 | Sonstige Informationsdienstleistungen | Hierzu zählen:
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L2891 | Lizenzen für Handelsmarken und Franchise-Verträge | Hierzu zählen:
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L2893 | Kauf/Verkauf von Eigentumsrechten an Ergebnissen der Forschung und Entwicklung | Hierzu zählen:
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L2894 | Sonstige Leistungen der Forschung und Entwicklung | Hierunter fallen alle sonstigen Tätigkeiten der Forschung und Entwicklung, unter anderem Testverfahren im Zusammenhang mit der Entwicklung von Produkten und Verfahren. |
L2895 | Bildungsdienstleistungen | Hierzu zählen Bildungsbezogene Dienstleistungen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden wie zum Beispiel:
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L2896 | Gesundheitsdienstleistungen | Hierzu zählen:
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L2897 | Übrige persönliche Dienstleistungen | Hierzu zählen:
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L2898 | Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kulturerbe und der Freizeit | Hierzu zählen:
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L2910 | Kauf/Verkauf von CO2-Emissionsrechten | Hierunter fallen der Erwerb/die Veräußerung von Emissionszertifikaten laut dem Emissionszertifikatgesetz (EZG) für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen. |
L2958 | Postdienste | Hierunter fallen ein- und ausgehende Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr für die Beförderung von Post- und Paketsendungen. Postdienste werden in internationalen Übereinkommen geregelt. |
L2959 | Kurierdienste | Kurierdienste sind auf Expresszustellung und den Versand von Tür zu Tür ausgerichtet. Kuriere können für die Erbringung dieser Leistungen auf private oder öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen. Dazu zählen auch die Abholung von Sendungen auf Abruf oder deren Zustellung zu einem bestimmten Termin. |
L3790 | Laufende Übertragungen | Hierunter fallen Mitgliedsbeiträge an Internationale Interessensvertretungen (z.B. Mitgliedsbeiträge an Unternehmensvertretungen) und Pönalien, Firmenpensionen und sonstige Übertragungen. |
Beispiel: Zuordnung Art der Dienstleistung
Eine österreichische Bank führt ein Konto für einen Kunden mit Sitz in München. Neben dem Zinsertrag fallen bei der Bank Gebühren für die Kontoführung an. Dieser Betrag stellt einen Erlös (ERLDLEX) aus dem Export von Finanzdienstleistungen an Deutschland dar und sind in der Dienstleistungsart L2600 Finanzdienstleistungen zu melden. NICHT zu melden ist hier der Zinsertrag.
Beispiel: Zuordnung Art der Dienstleistung
Ein inländisches Kreditinstitut betreibt ein Verrechnungskonto für ihre Zweigstelle im Ausland. Sämtliche Gebühren für das Verrechnungskonto, die das inländische Kreditinstitut der ausländischen Zweigstelle verrechnet, sind in der Dienstleistungsart L2600 Finanzdienstleistungen, gegenüber dem jeweiligen Sitzland der Zweigstelle, als Erlöse aus Dienstleistungsexporten (ERLDLEX), zu melden. Gebühren von Zweigstellen mit gleichem Sitzland müssen aufsummiert werden. NICHT zu melden ist hier das Verrechnungskonto selbst.
Beispiel: Zuordnung Art der Dienstleistung
Eine in Österreich ansässige Zweigstelle einer italienischen Bank beauftragt eine italienische Werbeagentur für Werbemaßnahmen. Diese Aufwendungen stellen einen Dienstleistungsimport (AUFDLIMP) im Bereich Werbung dar und sind in in der Dienstleistungsart Werbung, Marktforschung, Meinungsumfragen L2780 mit Italien zu melden.
Beispiel: Zuordnung Art der Dienstleistung
Eine österreichische Bank bezieht kundenspezifische Softwarelösungen von einem IT-Unternehmen mit Sitz in London. Die Aufwendungen ,die die Bank dafür zu leisten hat, stellen einen Import von EDV-Dienstleistungen (AUFDLIMP) aus Großbritannien dar und sind in der Dienstleistungsart L2620 Computer-Software zu melden.
Beispiel: Zuordnung Art der Dienstleistung
Eine österreichische Bank beauftragt ein ausländisches Unternehmen zur Bonitätsbeurteilung eines Schuldners. In Folge wird die Forderung seitens der Bank abgeschrieben. Im Rahmen der AWGDL-Meldung ist in diesem Zusammenhang ausschließlich der Aufwand für die Bonitätsbeurteilung in der Dienstleistungsart L2600 Finanzdienstleistungen gegenüber dem jeweiligen Sitzland des ausländisches Unternehmens (AUFDLIMP) zu melden . NICHT zu melden ist hier der Wert der abgeschriebenen Forderung.
Meldeobjekte
Kreditinstitute gemäß § 1 und § 9 BWG sowie Finanzinstitute gemäß § 11 BWG
Zur Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs sind folgende Kreditinstitute verpflichtet, die
ihren Sitz im Inland haben oder die ihre Tätigkeit in Österreich über eine inländische Zweigstelle (BWG) ausüben,
schwerpunktmäßig Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Abteilung 64 der ÖNACE 2008 selbständig und regelmäßig verrichten (exklusive Gruppe 64.2) und
grenzüberschreitende Dienstleistungen für das Ausland erbringen oder grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen.
Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherungen)
Zur Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs sind jene Versicherungsunternehmen, Rückversicherungen und Pensionskassen verpflichtet, die
ihren Sitz im Inland haben oder die ihre Tätigkeit in Österreich über eine inländische Zweigniederlassung (VAG) ausüben,
schwerpunktmäßig Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Abteilung 65 der ÖNACE 2008 selbständig und regelmäßig verrichten und
grenzüberschreitende Dienstleistungen für das Ausland erbringen oder grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen.
Meldegrenze
Kreditinstitute gemäß § 1 und § 9 BWG sowie Finanzinstitute gemäß § 11 BWG
Die Meldegrenze beträgt 10.000.000 EUR für die Summe der Provisionserträge und Provisionsaufwendungen aus dem Dienstleistungsgeschäft (laut Erfolgsausweis gemäß der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung, BGBl. II Nr. 63/2011) in dem, der Meldeperiode vorangegangenen Kalenderjahr.
Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherungen)
Die Meldegrenze beträgt 20.000.000 EUR für die Summe sämtlicher Erlöse und Aufwendungen aus dem grenzüberschreitenden Direkt- und Rückversicherungsgeschäftes des vorangegangen Kalenderjahres.
Zu Erlösen zählen:
abgegrenzten Prämien aus dem Direktversicherungsgeschäft
abgegrenzten Leistungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
Zu Aufwendungen zählen:
abgegrenzten Leistungen aus dem Direktversicherungsgeschäft
abgegrenzten Prämien aus dem Rückversicherungsgeschäft
Meldepflicht
Wird die Meldegrenze in einem Kalenderjahr erreicht bzw. überschritten, so besteht die Meldepflicht solange bis das meldepflichtige Unternehmen eine Leermeldung an die OeNB übermittelt hat. Nach erfolgter Leermeldung wird die Meldepflicht beendet und es werden keinen Mahnungen mehr versandt.
Leermeldung sind dann an die OeNB zu übermitteln, wenn die Meldegrenze unterschritten wird bzw. kein grenzüberschreitenden Dienstleistungen mehr erbracht werden.
Meldestichtag/Meldeperiode
Die Dienstleistungsexporte bzw. -importe sind für jene Berichtsperioden zu melden, in welchen die grenzüberschreitenden Dienstleistungen erbracht bzw. bezogen wurden.
Die Meldeperiode ist das Kalenderquartal.
Der Meldestichtag ist der letzte Tag des Kalenderquartals.
Die Meldung ist spätestens am 15. Kalendertag des Folgemonats zu übermitteln.
Beschreibung der Datenfelder und deren Ausprägungen
Transaktionsart (TRANSART)
Aufwendungen für Dienstleistungsimporte (AUFDLIMP)
Erlöse aus Dienstleistungsexporten (ERLDLEXP)
Land - Sitzland (LD)
Es ist der zweistellige ISO-Code für das Sitzland des ausländischen Geschäftspartners zu melden. Hier ist der Geschäftssitz von Relevanz. Bei Privatpersonen als Geschäftspartner ist der Wohnsitz, und nicht die Staatsbürgerschaft, heranzuziehen.
Handelt es sich beim Partner um eine internationale Organisation mit Sitz im Ausland, ist deren entsprechender Ländercode zu verwenden.
Wertart (WA)
In der Onlineapplikation MeldeWeb muss keine Wertart ausgewählt werden. Bei Übermittlung der Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) ist Marktwert (MW) als Wertart zu wählen.
Wert
Bei der Meldung ist der Rechnungsbetrag, d. h. der in Rechnung gestellte Betrag bzw. der eingehende Rechnungsbetrag, in ganzen Euro-Beträgen ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Bewertung sollte zum Fakturenpreis unter Abzug der gewährten bzw. erhaltenen Skonti, Rabatte und sonstige Preisnachlässe erfolgen. Lautet die Rechnung auf eine ausländische Währung, ist eine Umrechnung in Euro erforderlich. Zugrunde gelegt werden sollte der Tagesmittelkurs, der für den Zeitpunkt der Rechnungsstellung bzw. den Rechnungseingang gilt. Die aktuellen Tageskurse können auf der Website der OeNB (www.oenb.at) abgerufen werden.
Die Beträge sind auf die Einerstelle kaufmännisch gerundet in Euro oder Euro-Gegenwert auszuweisen.
Meldungen mit negativen Werten sind nicht zulässig.
Im Fall, dass erhaltene Erlöse (ERLDLEXP) zurückbezahlt werden, sind diese Beträge als Aufwendungen (AUFDLIMP) zu melden. Werden gezahlte Aufwendungen (AUFDLIMP) rückerstattet, so sind diese als Erlöse (ERLDLEXP) zu melden.
Rundungen bis Tausend Währungseinheiten sind zulässig (ausgenommen Währung Gold (ISO-Code XAU), die in Feinunzen notiert).
Wertkommentar (optional)
Alle Werte können kommentiert werden. Kommentare reduzieren allfällige Rückfragen. Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen
Qualitätsanforderungen
Die AWGDL-Meldung muss zeitgerecht und vollständig an die OeNB übermittelt werden.
Eine vollständige AWGDL-Meldung umfasst alle Dimensionsausprägungen zu grenzüberschreitende Dienstleistungen.
Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.
Die OeNB überprüft die eingelangten Meldungen und kommt bei etwaigen Fragen auf die Meldenden zu. Diese sind umgehend zu beantworten.
Technische Beschreibung
Erhebungstemplate (optimiert für DV-Schnittstelle)
Kopfdaten | Gemeldete Konzepte | Dimensionen | ||
---|---|---|---|---|
Code | Bezeichnung | Code | Bezeichnung | |
Erhebungscode (EC) Meldeobjekt (MO) Meldestichtag (MP) | TRANS | Grenzüberschreitende Dienstleistungen | LD | Land - Sitzland |
TRANSART | Art der Transaktion | |||
AWFINST | AW Finanzierungsinstrument | |||
WA | Wertart |
Dimensionen (Datenfelder)
Code | Bezeichnung |
---|---|
LD | Land - Sitzland |
TRANSART | Art der Transaktion |
AWFINST | AW Finanzierungsinstrument |
WA | Wertart |
Attributsausprägungen
LD | |
Code | Bezeichnung |
ISO-Landcode | Land |
TRANSART | |
Code | Bezeichnung |
AUFDLIMP | Aufwendungen aus Dienstleistungsimporten |
ERLDLEXP | Erlöse aus Dienstleistungsexporten |
AWFINST | |
Code | Bezeichnung |
siehe Liste: Detaillierte Beschreibung der zu meldenden Dienstleistungsarten | siehe Liste: Detaillierte Beschreibung der zu meldenden Dienstleistungsarten |
WA | |
Code | Bezeichnung |
MW | Marktwert |