Außenwirtschaftsstatistik-Ausweisrichtlinien der Oesterreichischen Nationalbank
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Rechtstexte



Die Meldungen zu Wertpapier-Investitionen (AWWPI und AWWPA) decken neben den Anforderungen aus der MVO ZABIL Kapitalverkehr 1/2022 auch jene aus der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 der Europäischen Zentralbank über die Statistiken über Wertpapierbestände (EZB/2012/24) ab (Securities Holdings Statistics (SHS) Regulation). Die aufgrund dieser Verordnung erhobenen Daten sind vertrauliche statistische Daten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank (EZB-Statistik-VO) und können auf Grund von Art. 8 Ziffer 1 lit. d dieser Verordnung im Falle von nationalen Zentralbanken im Bereich der Aufsicht verwendet werden. Im Sinne von Art. 8 Ziffer 2 der EZB-Statistik-VO wird darauf hingewiesen, dass diese Daten von der OeNB auch für den Bereich der Bankenaufsicht verwendet werden. Auf Ausnahmen von dieser Regel wird gesondert hingewiesen.