Erhebung AWBES: Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Bestände
Bei Fragen wenden Sie sich an aussenwirtschaft.BES@oenb.at.
Inhalt
Siehe Verzeichnis rechts.
Erhebungseckdaten
Erhebungscode | AWBES |
---|---|
Bezeichnung | Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Bestände |
Beschreibung | Von einem statistisch relevanten Melderkreis werden jährlich Daten zu Beständen von aktiven (direkten und indirekten Beteiligungen) sowie den daraus resultierenden Erträgen und passiven Direktinvestitionen erhoben. |
Meldepflichtige | Inländische natürliche und juristische Personen sowie sonstige Einrichtungen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit. |
Meldeperiodizität | Jährlich auf Aufforderung |
Meldetermin | Gemäß Bescheid |
Meldestichtag | 31.12. des Berichtsjahres |
Meldegrenze |
|
Meldewährung, -einheit | Euro, kaufmännisch gerundet (auf Einer oder optional bis zu zwei Nachkommastellen) |
Meldewege (Meldungsdaten) | empfohlen:
weitere:
Hier finden Sie Informationen zur Registrierung (Zugangsbeantragung) für alle Meldewege. |
Meldeweg (Stammdaten) | Datenerfassung in MeldeWeb |
Meldungsgruppe (für technische Melder) | Z - Außenwirtschaft (Dateityp: DI) |
Erhebungs- und Prüfungsstammdaten (für technische Melder) | |
Kontakt |
Erhebungsschaubild
Grenzüberschreitende Gesellschafter/Beteiligungen – Bestände (AWBES) | ||||
Meldeobjekt | ||||
Meldestichtag | ||||
Angaben zum Meldeobjekt (ohne ISIN/WK) | Angaben zum Meldeobjekt | Angaben zur direkten Beteiligung (ohne ISIN/WK) | Angaben zur direkten Beteiligung (mit ISIN/WK) | Angaben zur indirekten Beteiligung |
Status der Beteiligung (BETSTAT) | Status der Beteiligung (BETSTAT) | Status der Beteiligung (BETSTAT) | Status der Beteiligung (BETSTAT) | Status der Beteiligung (BETSTAT) |
Ident (IN) | Ident (IN) | Ident (IN) | ||
Bilanz-verfügbarkeit der Beteiligung (BILVB) | Bilanz-verfügbarkeit der Beteiligung (BILVB) | Bilanz-verfügbarkeit der Beteiligung (BILVB) | ||
Wertpapier-kennnummer (WK) | Wertpapier-kennnummer (WK) | |||
Wertart (WA) | Wertart (WA) | Wertart (WA) | Wertart (WA) | Wertart (WA) |
Wert | Wert | Wert | Wert | Wert |
Meldeinhalt
Inhalt der Meldung sind sowohl Stammdaten als auch Meldungswerte zu folgenden Bereichen:
Beteiligungen von ausländischen Gesellschaftern an Unternehmen, Banken oder sonstigen juristischen Personen (rechtlich selbstständig oder rechtlich unselbstständig) in Österreich
Inländisch beherrschte Aktiengesellschaften/SEs
Angaben zum Meldeobjekt
Direkte und indirekte Beteiligungen, Zweigniederlassungen bzw. Betriebsstätten im Ausland
Es sind alle meldepflichtigen ausländischen Gesellschafter, Beteiligungen, Betriebsstätten und Zweigniederlassungen sowie inländisch kontrollierten Aktiengesellschaften zu melden, welche zum Befragungsstichtag (31.12. des Befragungsjahres) bestanden. Die Bilanzdaten sind jenen Bilanzen zu entnehmen, deren Stichtag in die Periode vom 1.4. des Befragungsjahres bis 31.3. des Folgejahres fallen. Betriebsstätten und Zweigniederlassungen umfassen sämtliche Formen von langfristigen (>1 Jahr) rechtlich unselbstständigen Einheiten wie z.B. Arbeitsgemeinschaften oder auch Bohrinseln.
Die zu meldenden Werte werden nachfolgend in diesem Kapitel beschrieben. Bilanzdaten sind aus dem lokalen Einzelabschluss der jeweiligen Beteiligung zu entnehmen. Bilanzdaten aus dem Konzernabschluss dürfen nur für das Feld Konzernergebnis vor Steuern (KERG) herangezogen werden. Sollte dieser zum gesetzten Fristende nicht verfügbar sein, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der OeNB.
Vor Meldungslegung müssen Stammdaten zeitgerecht übermittelt, vervollständigt bzw. aktualisiert werden. Stammdaten sind Basisinformationen zu den betroffenen inländischen und ausländischen Einheiten. Die genaue Auflistung der zu meldenden Stammdaten entnehmen Sie bitte dem Kapitel Stammdaten im Zusammenhang mit der Meldungslegung .
Diese Befragung erfolgt gemäß § 6 Abs. 2 Devisengesetz 2004 in Verbindung mit § 11 der Meldeverordnung Zahlungsbilanz 1/2022 der OeNB betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs (MVO ZABIL Kapitalverkehr; BGBl. II Nr. 573/2020) sowie gemäß § 6 Abs. 1 Z 4 und § 7 Abs. 1 Z 3 lit. b der Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung (BGBl. II Nr. 365/2022).
Meldegrenze
Die Erhebung AWBES gliedert sich in mehrere Teilbereiche, welche wiederum über eigene Meldegrenzen verfügen:
Passive Direktinvestitionen: Ausländische Gesellschafter
(1) Ausländische Gesellschafter sind ab einem Anteil am Gesellschafts- bzw. Nominalkapital von mindestens 10% meldepflichtig. Sofern ausländische Familienmitglieder oder andere ausländische zusammengehörige Einheiten Anteile an einem inländischen Unternehmen, einer inländischen Bank oder Zweigniederlassung/Betriebsstätte halten, so ist deren Anteil in Summe zu betrachten. Erreicht oder übersteigt der Anteil in Summe 10%, so sind alle Anteilseigner separat zu melden, auch wenn die jeweiligen Anteile unter 10% liegen. Im Falle von Kommanditgesellschaften kann der Anteil lt. etwaiger getroffener Vereinbarungen oder der gehaltene Anteil an der Summe aus bedungener und vereinbarter Einlage herangezogen werden.
(1.2) Sofern es einen zu meldenden ausländischen Gesellschafter gibt, sind auch inländisch beherrschte Aktiengesellschaften/SEs zu melden. Diese unterliegen keiner Meldegrenze. Im Unterschied zu den anderen Bereichen sind hier ausschließlich Stammdaten in der Online-Erfassung zu melden.
Aktive Direktinvestitionen: Ausländische Beteiligungen
(2) Ausländische direkte Beteiligungen, Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen (alle Formen langfristiger rechtlich unselbstständiger Einheiten) sind ab einem Anteil am Nominalkapital von mindestens 10% zu melden, sofern das anteilig gehaltene Nominalkapital 100.000 EUR erreicht oder übersteigt oder die Bilanzsumme der ausländischen Einheit mindestens 10.000.000 EUR beträgt. Sobald eines der beiden Kriterien erreicht ist, ist die Beteiligung zu melden. Sollten ausländische Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen nicht selbstständig bilanzieren, so sind sie ab einem Betriebsvermögen von mindestens 100.000 EUR zu melden. Als Näherungswert für das Betriebsvermögen kann der Endstand des Verrechnungskontos mit dieser Zweigniederlassung herangezogen werden. Im Falle von Kommanditgesellschaften kann der Anteil lt. etwaiger getroffener Vereinbarungen oder der gehaltene Anteil an der Summe aus bedungener und vereinbarter Einlage herangezogen werden.
(2.2) Gibt es meldepflichtige, direkte Beteiligungen im Ausland, so sind auch indirekte Beteiligungen, Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen (alle Formen langfristiger rechtlich unselbstständiger Einheiten) im Ausland zu melden, sofern diese
• vom Meldeobjekt beherrscht werden. (Beherrschung bedeutet, dass an jeder Stelle der Kontrollkette ein Anteil von über 50% gehalten wird.)
• und entweder über mindestens 20 Mitarbeitende oder mindestens 1.000.000 EUR Bilanzsumme verfügen (Sobald eines der letzten beiden Kriterien erreicht ist, ist die indirekte Beteiligung zu melden)
• und über eine direkte Auslandsbeteiligung beherrscht werden
• und sich entlang der Kontrollkette ausschließlich ausländische Einheiten befinden
• und nicht bereits als direkte Beteiligung (>10%) gemeldet wurden. Werden an einer indirekt beherrschten Beteiligung auch direkt Anteile von unter 10% gehalten, so ist diese dennoch als indirekte Beteiligung zu melden.
Auch hierunter können rechtlich unselbstständige Einheiten fallen.
Eine AWBES-Meldung muss erfasst werden, sofern die Meldegrenzen (1) oder (2) erreicht werden. Es sind hierbei lediglich zu jenem Bereich Daten bekanntzugeben, bei dem die Meldegrenze überschritten wird (siehe untenstehendes Beispiel).
Wenn eine oder beide Meldegrenzen erreicht werden, ist außerdem bei dem jeweiligen Unterpunkt (1.2 oder 2.2) zu überprüfen, ob es meldepflichtige Sachverhalte gibt. Falls ja, ist dieser/sind diese ebenfalls zu melden.
Werden nur die Meldegrenzen (1.2) oder (2.2.) erreicht, so ist keine AWBES-Meldung erforderlich.
Sofern keine meldepflichtigen Sachverhalte bestehen, ist eine Leermeldung abzugeben.
Beispiel: Erreichen der Meldegrenze
Bei der Bestimmung der AWBES Meldpflicht empfiehlt sich die Nutzung des nachfolgenden Entscheidungsbaums:
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| ||||
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(2) Hat das Meldeobjekt direkte ausländische Beteiligungen? | (1) Hat das Meldeobjekt ausländische Gesellschafter? | ||||
Nein | Ja | Ja | Nein | ||
Meldekriterium Aktivseite nicht erfüllt, bitte überprüfen sie die Passivseite | Gibt es zumindest eine direkte ausländische Beteiligung mit einem Anteil am Nominalkapital von mindestens 10%, einem anteiligen Nominalkapital von mindestens 100.000 EUR oder einer Bilanzsumme von mindestens 10.000.000 EUR? | Halten diese ausländischen Gesellschafter mindestens 10% am Nominalkapital des Unternehmens? (Entweder 10% pro Gesellschafter oder 10% in Summe bei zusammengehörigen Einheiten, z. B. Familien) | Meldekriterium Passivseite nicht erfüllt, bitte überprüfen sie die Aktivseite | ||
Nein | Ja | Ja | Nein | ||
Meldekriterium Aktivseite nicht erfüllt, bitte überprüfen Sie die Passivseite | AWBES-Meldepflicht (Aktivseite) | AWBES-Meldepflicht (Passivseite) | Meldekriterium Passivseite nicht erfüllt, bitte überprüfen Sie die Aktivseite |
Zum Beispiel: Besteht lediglich eine Meldepflicht auf der Aktivseite (2), so sind in der AWBES-Meldung die Teilbereiche 2 (aktive direkte Beteiligung) und 2.1. (aktive indirekte Beteiligung) zu melden. Sobald die Meldegrenze bei den Kriterien (1) oder (2) erreicht ist, ist eine AWBES-Meldung zu legen. Es ist dabei lediglich jener Teil in dem eine Meldepflicht besteht, zu melden, dafür aber auch inklusive dem oben genannten Unterpunkt (1.2.) oder (2.2).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die meldepflichtigen Teilbereiche der Erhebung AWBES je Meldepflicht:
Meldeobjekt (börsennotierte Aktiengesellschaft) | Meldeobjekt (andere Rechtsformen) | ||||||
AWBES-Meldung | AWBES-Konzept | Meldepflicht Aktivseite | Meldepflicht Passivseite | Meldepflicht Aktiv- und Passivseite | Meldepflicht Aktivseite | Meldepflicht Passivseite | Meldepflicht Aktiv- und Passivseite |
Erhebungsteile | |||||||
Ausländische(r) Gesellschafter | STANDMOWK | X (nur bei Upload oder Schnittstellen-meldung | X | X | X (nur bei Upload oder Schnittstellen-meldung | X | X |
STANDMO | X (nur bei Upload oder Schnittstellen-meldung | X | X | X (nur bei Upload oder Schnittstellen-meldung | X | X | |
Angaben zum Melder | STANDMOWK | X | X | X | |||
STANDMO | X | X | X | ||||
Inländisch kontrollierte Aktiengesellschaften | Nur Online in den Stammdaten anzuführen | X | X | X | X | ||
Ausländisch direkte Beteiligung(en) | STANDDIRWK | X | X | X | X | ||
STANDDIR | |||||||
Ausländisch indirekte Beteiligung(en) | STANDINDIR | X | X | X | X |
Zum Beispiel: Handelt es sich bei der meldenden Einheit um ein Meldeobjekt (keine börsennotierte Aktiengesellschaft) mit einer Meldepflicht (nur) auf der Passivseite, so sind die ausländischen Gesellschafter, die Angaben zum Melder und etwaige inländische, beherrschte Aktiengesellschaften zu melden.
Meldeobjekt/Meldepflichtige
Meldepflichtig sind inländische natürliche oder juristische Personen, die von der OeNB mittels Bescheid zur Übermittlung der AWBES-Erhebung aufgefordert wurden und gemäß Meldegrenze meldepflichtig sind. Rechtlich unselbstständige Einheiten, wie z. B. Zweigniederlassungen, Betriebsstätten oder langfristige (>1 Jahr) Arbeitsgemeinschaften, sind rechtlich selbstständigen Einheiten gleichgestellt.
Meldestichtag/Meldeperiode
Meldestichtag ist der 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Einheiten mit abweichendem Bilanzstichtag finden in der Befragung ebenfalls Berücksichtigung, sofern ihr Bilanzstichtag zwischen dem 1. April vor dem Meldestichtag und dem 31. März des Folgejahres (nach dem Meldestichtag) liegt.
Die Meldung hat bis zu dem im Bescheid genannten Meldetermin an die OeNB zu erfolgen.
Angaben zum ausländischen Gesellschafter
Falls es zum Meldestichtag einen ausländischen DI-Gesellschafter (Anteil am Gesellschafts- bzw. Nominalkapital von mindestens 10%) gibt, sind Angaben zu diesem ausländischen Gesellschafter in den Stammdaten erforderlich (www.oenb.at/aussenwirtschaft-wiki-stammdaten).
Bei der Meldungslegung im Online-Formular (MeldeWeb) scheint der ausländische Gesellschafter automatisch auf, es handelt sich dabei um eine Verlinkung zu den Stammdaten.
Bei der Meldungslegung mit Excel-Upload sind im Excel-Formular selbst keine Angaben zum ausländischen Gesellschafter erforderlich. Diese sind in diesem Fall direkt in MeldeWeb in den Stammdaten zu erfassen.
Angaben zum Meldeobjekt (ohne ISIN/WK: STANDMO; mit ISIN/WK: STANDMOWK)
Je nach Rechtsform des Meldeobjektes (=meldepflichtige Einheit) müssen entweder die Angaben zum Meldeobjekt (ohne ISIN/WK) oder die Angaben zum Meldeobjekt (mit ISIN/WK) gemeldet werden.
Sollte es sich bei dem Meldeobjekt um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handeln, ist der Konzeptcode "STANDMOWK" zu wählen, bei allen anderen Rechtsformen ist "STANDMO" zu wählen.
Die nachfolgend mit ** gekennzeichneten Felder sind nur zu befüllen, falls es sich bei dem Meldeobjekt um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handelt.
Handelt es sich um keine börsennotierte Aktiengesellschaft, sind diese nicht zu melden.
Beschreibung der Datenfelder und deren Ausprägungen
In Klammer werden die Codes der Datenfelder (Dimensionen) und deren Ausprägungen angeführt. Diese Codes werden benötigt, wenn die Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) übermittelt wird.
Status der Beteiligung (BETSTAT)
Der Status der Beteiligung sagt aus, ob es einen oder mehrere meldepflichtige ausländische Gesellschafter gibt. Es ist eine der zwei möglichen Optionen zu wählen:
Sofern die Meldegrenze (1) erreicht ist, ist der Status der Beteiligung beim Meldeobjekt auf "Über der Meldegrenze" zu setzen. (UEBER)
Sofern die Meldegrenze (1) unterschritten wird, ist der Status der Beteiligung beim Meldeobjekt auf zu setzen. (UNTER). Dies tritt
Sofern es keinen ausländischen Gesellschafter zum Meldestichtag gibt, ist der Status auf "Unter der Meldegrenze" zu setzen. (UNTER)
Gab es in der Vorjahresmeldung einen meldepflichtigen ausländischen Gesellschafter, welcher in der aktuellen Berichtsperiode niedrigere oder keine Anteile mehr hält, überprüfen Sie bitte, ob Sie Ihrer AWBET-Meldepflicht betreffend die Desinvestition bereits nachgekommen sind. Falls nicht, erfassen Sie die ausständige AWBET-Meldung.
**Wertpapierkennnummer (WK)
Es ist die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) bekanntzugeben.
Die International Securities Identification Number (ISIN) ist eine zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination zur Identifizierung eines Wertpapiers (ISIN-Code nach ISO 6166). Verantwortlich für die Vergabe von ISIN-Codes sind die „National Numbering Agencies" (NNAs), im Falle von Österreich ist das die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Ausschlaggebend für die Gültigkeit eines ISIN-Codes ist die Datenbank der „Association of NNAs" (ANNA).
Eine ISIN besteht aus:
einem zweistelligen Länderkürzel (z. B. AT für Österreich, DE für Deutschland),
einer 9-stelligen nationalen Kennnummer und
einer einstelligen Prüfziffer.
Verwenden Sie keine
anderen offiziellen Wertpapier-Kennnummern als die ISIN (z. B. Wertpapier-Kennnummer von den Wertpapier-Mitteilungen (WM) Frankfurt, Clearstream, CUSIP und Valoren),
Wertpapier-Kennnummern, die mit „XF“ beginnen (diese sind nicht eindeutig),
Wertpapier-Kennnummern, die mit "QOXDBY" beginnen (diese sind vorläufig für Buchungszwecke vergebene Kennnummern, für die keine Stammdaten an die OeNB übermittelt werden).
Existiert noch keine ISIN, sind Stammdaten (inklusive Daten zu Dividenden/Ausschüttungen) zu übermitteln → Stammdaten im Zusammenhang mit der Meldungslegung .
Wertart (WA)
Folgende Angaben sind betreffend das Meldeobjekt zu tätigen:
**Umlaufvolumen – Stück (STK):
Anzahl aller der zum 31.12. des Befragungsjahres ausgegebenen (Aktien-)Stücke; unabhängig davon, wie viele davon durch den bzw. die ausländischen Gesellschafter gehalten werden. Dies beinhält auch Aktien im Eigenbesitz.**Marktwert (MW):
Wenn das meldende Unternehmen eine börsennotierte Aktiengesellschaft ist, ist der Marktwert des Unternehmens zum 31.12. des Berichtsjahres anzugeben. Es ist der Marktwert für das gesamte Unternehmen, nicht nur für den Anteil in ausländischem Besitz anzugeben. Auch wenn nur Teile des Unternehmens an der Börse notieren, ist der Marktwert des gesamten Unternehmens anzugeben. Schätzungen sind erlaubt.Konzerninterne(r) Export und innergemeinschaftliche Lieferung von Waren (WEXP):
Warenexporte an ausländische Kunden, die zum Konzern gehören (Mütter, Töchter, Schwestern, etc.).Konzerninterne(r) Export und innergemeinschaftliche Erbringung von Dienstleistungen (DLEXP):
Dienstleistungsexporte an ausländische Kunden, die zum Konzern gehören (Mütter, Töchter, Schwestern, etc.). Unter Dienstleistungen fallen z. B. Transport-, Beratungs-, Bau- und Montage-, EDV-, Versicherungs-, Kommunikations-, Forschungsleistungen, etc. sowie Versicherungsprämien. Keinesfalls zählen Löhne und Gehälter dazu.Konzerninterner Import und innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren (WIMP):
Warenimporte von ausländischen Lieferanten, die zum Konzern gehören (Mütter, Töchter, Schwestern, etc.).Konzerninterner Import und innergemeinschaftlicher Erwerb von Dienstleistungen (DLIMP):
Dienstleistungsimporte von ausländischen Lieferanten, die zum Konzern gehören (Mütter, Töchter, Schwestern, etc.). Unter Dienstleistungen fallen z. B. Transport-, Beratungs-, Bau- und Montage-, EDV-, Versicherungs-, Kommunikations-, Forschungsleistungen, etc. sowie Versicherungsprämien. Keinesfalls zählen Löhne und Gehälter dazu.hievon Aufwendungen für Patente und Lizenzen zu Gunsten ausländischer Obergesellschaften (PAT):
Hier sind an die Eigentümer oder andere ausländische Obergesellschaften geleistete Zahlungen für die Nutzung von Patenten und Lizenzen anzugeben. Darunter fallen Lizenzen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von Computersoftware, Lizenzen für die Nutzung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung (Patente, Urheberrechte, industrielle Verfahren und Gebrauchsmuster), Lizenzen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von audiovisuellen und damit verbundenen künstlerischen Rechten (Zahlungen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von produzierten Originalen oder Prototypen wie Büchern und Manuskripten, Filmen und Tonaufzeichnungen z. B. für Live-Aufführungen und TV-, Kabel- oder Satellitenübertragungen) und Lizenzen für Handelsmarken und Franchise-Verträge. Bei Obergesellschaften handelt es sich um alle im Konzernbaum oberhalb der meldenden Einheit angesiedelten Unternehmen, nicht nur um die Muttergesellschaft.hievon Aufwendungen für Managementleistungen zu Gunsten ausländischer Obergesellschaften (MGMT) :
Hier sind allfällige an die Eigentümer oder andere ausländische Obergesellschaften gezahlte „Managementfees“ oder ähnliche Zahlungen für allgemeine Managementleistungen, die sich nicht konkreten Dienstleistungen zuordnen lassen, anzugeben. Anderenfalls wären diese unter “Import und innergemeinschaftlicher Erwerb von Dienstleistungen“ zu melden. Bei Obergesellschaften handelt es sich um alle im Konzernbaum oberhalb der meldenden Einheit angesiedelten Unternehmen, nicht nur um die Muttergesellschaft.
Forderungen gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften (FORD):
Forderungen gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften (FORD): Hier sind Forderungen gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften mit Ausnahme von Krediten zwischen verbundenen Unternehmen der Sektoren 122 (Banken) und 123 (sonstige Finanzunternehmen) anzugeben. Zusätzlich sind Ausleihungen gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften sowie an ausländische Konzerngesellschaften geleistete Anzahlungen zu erfassen. Intern wertberichtigte Forderungen sind solange zu melden, bis sie tatsächlich uneinbringlich sind und nicht mehr in den Büchern geführt werden.Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften (VERB):
Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften (VERB): Hier sind Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften mit Ausnahme von Verbindlichkeiten aus Krediten zwischen verbundenen Unternehmen der Sektoren 122 (Banken) und 123 (sonstige Finanzunternehmen) anzugeben. Zusätzlich sind von ausländischen Konzerngesellschaften erhaltene Anzahlungen zu erfassen. Anleiheverbindlichkeiten gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften dürfen nicht erfasst werden.Erträge und Aufwendungen (- ) von außerordentlicher Größenordnung (AO):
Hier ist der Betrag der einzelnen Ertrags- oder Aufwandsposten von außerordentlicher Größenordnung oder von außerordentlicher Bedeutung (gemäß UGB § 237 (1) Z. 4) gem. RÄG 2014 anzuführen. Ein Aufwandsposten ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden. Diesen findet man im Anhang des Jahresabschlusses.
Wert
Die Meldung ist in Euro zu legen, wobei der Wechselkurs zum Stichtag der zugrundeliegenden Bilanzdaten zu verwenden ist.
Die Wechselkurse können Sie auf der OeNB-Website unter
→ Wechselkurse - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
abrufen. Verwenden Sie den täglichen Referenzkurs der EZB. Sollte für den gewünschten Wechselkurs kein täglicher Referenzkurs verfügbar sein, können Sie den Wechselkurs aus einer der Tabellen "Währungen und Devisenkurse in anderen Ländern" entnehmen.
Wertkommentar
Alle Werte können kommentiert werden. Kommentare reduzieren allfällige Rückfragen. Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt bzw. in der Applikation MeldeWeb eine Plausibilitätsprüfung anschlägt, obwohl die gemeldeten Werte korrekt sind, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.
Angaben zu inländischen, beherrschten Aktiengesellschaften
Falls es zum Meldestichtag einen ausländischen DI-Gesellschafter (Anteil am Gesellschafts- bzw. Nominalkapital von mindestens 10%) gibt, sind Angaben zu inländischen beherrschten Aktiengesellschaften (AG und SE) in den Stammdaten erforderlich (www.oenb.at/aussenwirtschaft-wiki-stammdaten).
Bei der Meldungslegung im Online-Formular (MeldeWeb) scheinen diese automatisch auf, es handelt sich dabei um eine Verlinkung zu den Stammdaten.
Bei der Meldungslegung mit Excel-Upload sind im Excel-Formular selbst keine Angaben zu inländischen, beherrschten Aktiengesellschaften erforderlich. Diese sind in diesem Fall direkt in MeldeWeb in den Stammdaten zu erfassen.
Angaben zur direkten Beteiligung (ohne ISIN/WK: STANDDIR; mit ISIN/WK: STANDDIRWK)
Bei jeder direkten ausländischen Beteiligung ist zu entscheiden, ob diese als direkte Beteiligung ohne ISIN/WK oder als direkte Beteiligung mit ISIN/WK zu melden ist. Ausschlaggebend dafür ist deren Rechtsform.
Sollte es sich bei der direkten Beteiligung um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handeln, ist der Konzeptcode "STANDDIRWK" zu wählen, bei allen anderen Rechtsformen ist "STANDDIR" zu wählen.
Sollte die Beteiligung über der Meldegrenze sein, so sind alle nachfolgenden Angaben (bis auf die Einschränkung im nächsten Absatz) zu machen. Ist sie "Unter der Meldegrenze" so ist lediglich im Onlineformular der Status der Beteiligung zu befüllen.
Sofern es sich bei der Beteiligung um eine rechtlich unselbstständige Einheit (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten, etc.) handelt, welche nicht eigenständig bilanziert, sind die nachfolgend mit * gekennzeichneten Wertfelder nicht zu melden, aber die restlichen Wertefelder sind dennoch zu befüllen. Zusätzlich dazu beachten Sie bitte die AWFUV-Meldepflicht.
Die nachfolgend mit ** gekennzeichneten Felder sind nur zu befüllen, falls es sich bei der Beteiligung um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handelt, handelt es sich um keine börsennotierte Aktiengesellschaft, sind diese nicht zu melden.
Beschreibung der Datenfelder und deren Ausprägungen
In Klammer werden die Codes der Datenfelder (Dimensionen) und deren Ausprägungen angeführt. Diese Codes werden benötigt, wenn die Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) übermittelt wird.
Status der Beteiligung (BETSTAT)
Der Status der Beteiligung sagt aus, ob die angeführte direkte, ausländische Beteiligung meldepflichtig ist. Es ist eine der zwei möglichen Optionen zu wählen:
Sofern die Meldegrenze (2) erreicht ist, ist der Status der Beteiligung beim Meldeobjekt auf "Über der Meldegrenze" zu setzen. (UEBER)
Sofern die Meldegrenze (2) unterschritten wird, ist der Status der Beteiligung beim Meldeobjekt auf "Unter der Meldegrenze" zu setzen. (UNTER)
Ident (IN)
Hierbei handelt es sich um die OeNB-Identnummer der direkten Beteiligung(en).
Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung (BILVB)
Bei allen rechtlich selbstständigen ausländischen Beteiligungen ist die Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung verpflichtend mit "J" zu befüllen.
Sofern es sich bei der Beteiligung um eine rechtlich unselbstständige Einheit handelt, dann ist die Bilanzverfügbarkeit nur dann mit "J" zu befüllen, wenn diese Einheit über eine lokale Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verfügt. Sollte es keine lokale Bilanz oder GuV geben, ist die Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung mit "N" zu befüllen. Für diese Entscheidung ist unerheblich, zu welchen Zwecken die Bilanz oder GuV erstellt wurde – sofern es eine Bilanz oder GuV für die rechtlich unselbstständige Einheit gibt, ist diese zu verwenden.
Falls es keine lokale Bilanz oder GuV gibt, sind bestimmte Wertefelder von der Meldepflicht ausgenommen. Diese werden in der Online-Erfassung im MeldeWeb automatisch ausgeblendet.
Sollten Sie via Upload-Funktion oder DV-Schnittstelle (XML) melden, dann sind die mit * gekennzeichneten Wertefelder in dem oben beschriebenen Fall nicht mitzumelden.
**Wertpapierkennnummer (WK)
Es ist die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) bekanntzugeben.
Die International Securities Identification Number (ISIN) ist eine zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination zur Identifizierung eines Wertpapiers (ISIN-Code nach ISO 6166). Verantwortlich für die Vergabe von ISIN-Codes sind die „National Numbering Agencies" (NNAs), im Falle von Österreich ist das die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Ausschlaggebend für die Gültigkeit eines ISIN-Codes ist die Datenbank der „Association of NNAs" (ANNA).
Eine ISIN besteht aus:
einem zweistelligen Länderkürzel (z.B. AT für Österreich, DE für Deutschland),
einer 9-stelligen nationalen Kennnummer und
einer einstelligen Prüfziffer.
Verwenden Sie keine
anderen offiziellen Wertpapier-Kennnummern als die ISIN (z.B. Wertpapier-Kennnummer von den Wertpapier-Mitteilungen (WM) Frankfurt, Clearstream, CUSIP und Valoren),
Wertpapier-Kennnummern, die mit „XF“ beginnen (diese sind nicht eindeutig),
Wertpapier-Kennnummern, die mit "QOXDBY" beginnen (diese sind vorläufig für Buchungszwecke vergebene Kennnummern, für die keine Stammdaten an die OeNB übermittelt werden).
Existiert noch keine ISIN, sind Stammdaten (inklusive Daten zu Dividenden/Ausschüttungen) zu übermitteln → Stammdaten im Zusammenhang mit der Meldungslegung .
Wertart (WA)
Die hier aufgelisteten Angaben sind betreffend die direkte ausländische Beteiligung zu tätigen.
**Umlaufvolumen – Stück (STK):
Anzahl aller der zum 31.12. des Befragungsjahres ausgegebenen (Aktien-)Stücke; unabhängig davon, wie viele davon durch den bzw. die ausländischen Gesellschafter gehalten werden. Dies beinhält auch Aktien im Eigenbesitz.**Marktwert (MW):
Es ist der Marktwert des Unternehmens zum 31.12. des Berichtsjahres anzugeben. Auch wenn nur Teile des Unternehmens an der Börse notieren, ist der Marktwert des gesamten Unternehmens anzugeben. Schätzungen sind erlaubt.Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (EMP):
Die Zahl der Beschäftigten des ausländischen Unternehmens ist definiert als die Gesamtzahl der in der jeweiligen Einheit tätigen Personen sowie der Personen, die außerhalb der Einheit tätig sind, aber zu ihr gehören und von ihr vergütet werden.Demnach entspricht diese Wertart der durchschnittlichen Anzahl von Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Berichtszeitraums Lohn- und Gehaltsempfänger der Beteiligung waren.
Darunter fallen z.B.: (sofern sie von der jeweiligen Beteiligung vergütet werden)
Handelsvertreter:innen
Lieferpersonal
Reparatur- und Instandsetzungsteams
Werkverträge
kurzzeitig beurlaubte Personen (z. B. bei Krankheit, bezahltem Urlaub oder Sonderurlaub)
Streikende
Teilzeitkräfte
Saisonkräfte
Auszubildende
Heimarbeiter:innen
Unabhängig von der Vergütung sind zu melden:
mitarbeitende Inhaber:innen
regelmäßig in der Einheit mitarbeitende Teilhaber:innen
unbezahlt mithelfende Familienangehörige
Nicht zu melden sind:
auf unbestimmte Zeit beurlaubte Personen
von einer anderen Einheit im Konzern gestellte und bezahlte Geschäftsführer:innen
Arbeitskräfte, die der Einheit von anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden
Arbeitskräfte, die in der Einheit im Auftrag anderer Unternehmen Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten durchführen
Personen, die ihren Pflichtwehrdienst oder Zivildienst ableisten
Eine Schätzung ist zulässig. Die Kopfanzahl der Mitarbeitenden ist anzugeben. Vollzeitäquivalente dürfen nicht erfasst werden.
Umsatzerlöse (UE):
Es sind die Nettoumsatzerlöse des ausländischen Unternehmens lt. Gewinn- und Verlustrechnung anzugeben (§ 232 Abs. 1 UGB bzw. sinngemäß). Der Umsatz umfasst die von der Erhebungseinheit während des Berichtszeitraums insgesamt in Rechnung gestellten Beträge, die den Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Dritte entsprechen.
Der Umsatz schließt alle Steuern und Abgaben ein, die auf den von der Einheit in Rechnung gestellten Waren oder Dienstleistungen liegen, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, die von der Einheit den Kunden in Rechnung gestellt wird, sowie sonstiger, in ähnlicher Weise absetzbarer, direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Außerdem umfasst er alle berechneten Nebenkosten (Transport, Verpackung, etc.), die an die Kunden weitergegeben werden, selbst wenn diese Kosten getrennt in Rechnung gestellt werden. Preisnachlässe, z. B. Rabatte und Boni, sowie der Wert der zurückerstatteten Verpackung sind/ist abzuziehen.
Erträge, die im Rahmen der Rechnungslegung als sonstige betriebliche Erträge, finanzielle Erträge oder außerordentliche Erträge eingestuft sind, zählen nicht als Umsatz. Ebenso nicht einbezogen werden die vom Staat oder der Europäischen Union erhaltenen Betriebssubventionen.
Sofern das ausländische Unternehmen die Branchenzuordnung „Banken“ hat, ist die Summe aus Nettozinsertrag und Provisionserlösen einzutragen.
Sofern das ausländische Unternehmen die Branchenzuordnung „Versicherungen“ hat, sind die „gebuchten Bruttobeiträge“ (Prämieneinnahmen) einzutragen.Personalaufwendungen (AKO):
Sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit während der Berichtsperiode von der ausländischen Beteiligung verzeichneten Leistungen für Lohn- und Gehaltsempfänger entstehen.
Das sind die die Lohn- und Gehaltskosten der ausländischen Beteiligung, unabhängig davon, ob diese durch den Melder finanziert werden. Sie umfassen alle Formen von Gegenleistungen, die ein Unternehmen im Austausch für die von Lohn- und Gehaltsempfängern erbrachte Arbeitsleistung oder aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt.Bruttoinvestitionen in Sachanlagen (INVEST):
Bruttoinvestitionen in Sachanlagen umfassen alle Ergänzungen zu den langfristigen materiellen Vermögenswerten, die in der Berichtsperiode von der ausländischen Beteiligung als solche erfasst werden – ausgenommen Zunahmen aus Neubewertungsrücklagen oder Umkehr zuvor verzeichneter Wertminderungsaufwendungen sowie aus Umschichtung (Übertragung) anderer langfristiger materieller Vermögenswerte.
Diese Ergänzungen umfassen unter anderem Erwerb, Finanzierungsleasing, Verbesserungen, Veränderungen, Renovierungen und Bauwerke.
Selbstbau und kapitalisierte Ausgaben soweit nach den geltenden Rechnungslegungsstandards, in denen die Verbuchungs- und Bewertungskriterien definiert sind, sind zulässig.Ausgaben für Forschung- und Entwicklung (FEAUSG):
Ausgaben für Forschung- und Entwicklung, die im Berichtsjahr durch die ausländische Einheit getätigt wurden.Export und innergemeinschaftliche Lieferung von Waren an den Melder (WEXP):
Warenexporte des ausländischen Unternehmens an den Melder.Export und innergemeinschaftliche Erbringung von Dienstleistungen an den Melder (DLEXP):
Dienstleistungsexporte des ausländischen Unternehmens an den Melder.Import und innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren vom Melder (WIMP):
Warenimporte, die das ausländische Unternehmen vom Melder getätigt hat.Import und innergemeinschaftlicher Erwerb von Dienstleistungen vom Melder (DLIMP):
Dienstleistungsimporte, die das ausländische Unternehmen vom Melder getätigt hat.hievon Aufwendungen für Patente und Lizenzen zu Gunsten des Melders (PAT):
Hier sind Zahlungen des ausländischen Unternehmens an den Melder, für die Nutzung von Patenten und Lizenzen, anzugeben. Darunter fallen Lizenzen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von Computersoftware, Lizenzen für die Nutzung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung (Patente, Urheberrechte, industrielle Verfahren und Gebrauchsmuster), Lizenzen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von audiovisuellen und damit verbundenen künstlerischen Rechten (Zahlungen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von produzierten Originalen oder Prototypen wie Büchern und Manuskripten, Filmen und Tonaufzeichnungen z. B. für Live-Aufführungen und TV-, Kabel- oder Satellitenübertragungen) und Lizenzen für Handelsmarken und Franchise-Verträge.hievon Aufwendungen für Managementleistungen zu Gunsten des Melders (MGMT):
Hier sind allfällige durch das ausländische Unternehmen an den Melder gezahlte „Managementfees“ oder ähnliche Zahlungen für allgemeine Managementleistungen, die sich nicht konkreten Dienstleistungen zuordnen lassen, anzugeben.
*Nominal- bzw. Gesellschaftskapital (GK):
Gesellschafts- bzw. Nominalkapital; im Fall von Kommanditgesellschaften: Summe von fixem und variablem Kapital abzüglich Rücklagen und Jahresgewinn/Jahresverlust.*Kapitalrücklagen und sonstige Posten des Eigenkapitals (KAPRL):
Diese Position umfasst sowohl gebundene und nichtgebundene Kapitalrücklagen als auch alle anderen Bilanzpositionen, die in dem von der OeNB zur Verfügung gestellten Schema nirgends zuordenbar und zur Erreichung des korrekten Eigenkapitalwerts erforderlich sind.*Gewinnrücklagen (GEWRL):
Gewinnrücklagen (gesetzliche satzungsmäßige und andere/freie Gewinnrücklagen).*Jahresgewinn/Jahresverlust (- ) (JGEW):
Ein Jahresverlust ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden.*Gewinnvortrag/Verlustvortrag (- ) (GV):
Ein Verlustvortrag ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden.*Eigenkapital (EK):
Eigenkapital, wie es in der Bilanz ausgewiesen wird.*Verbindlichkeiten (VERB):
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, verbundenen Unternehmen und Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, aus Anleihen, erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, Lieferungen und Leistungen, der Annahme von gezogenen Wechseln und der Ausstellung eigener Wechsel und aus sonstigen Verbindlichkeiten (z. B. aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit).*Sonstige Passivposten (SPASS):
Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten und andere nicht in den Verbindlichkeiten enthaltene Posten.*Bilanzsumme (BILSUMP):
Bilanzsumme, wie sie in der Bilanz ausgewiesen wird.*Betriebserfolg (BETRER):
Entsprechend/analog § 231 Abs. 2 Z 9 UGB bzw. Abs. 3 Z 8 UGB bzw. sinngemäß; bei Negativwerten ist ein Minus (-) zu verwenden.*Finanzerfolg (FINER):
Entsprechend/analog § 231 Abs. 2 Z 16 UGB bzw. Abs. 3 Z 15 UGB bzw. sinngemäß; bei Negativwerten ist ein Minus (-) zu verwenden.*Ergebnis vor Steuern (EVS):
Summe aus Betriebserfolg und Finanzerfolg; bei Negativwerten ist ein Minus (-) zu verwenden.*Steuern vom Einkommen/Ertrag und sonstige Steuern (ST):
Bezahlte Steuern sind mit einem negativen Vorzeichen anzugeben.*Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (- ) (JUE):
Jahresüberschuss, wie er in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen wird. Für den Jahresfehlbetrag ist ein negatives Vorzeichen zu verwenden.*Dotation (- )/Auflösung von Rücklagen (DOTRL):
Die Dotation von Rücklagen ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden.*Erträge und Aufwendungen (- ) von außerordentlicher Größenordnung (AO):
Hier ist der Betrag der einzelnen Ertrags- oder Aufwandsposten von außerordentlicher Größenordnung oder von außerordentlicher Bedeutung (gemäß UGB § 237 (1) Z. 4) gem. RÄG 2014 anzuführen. Ein Aufwandsposten ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden. Diesen findet man im Anhang des Jahresabschlusses. Sollten Erträge oder Aufwendungen von außerordentlicher Größenordnung nicht bereits in der oben dargestellten Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sein, sind diese bei dem Feld Betriebserfolg hinzuzurechnen, sodass sie im Ergebnis vor Steuern enthalten sind.*Konzernergebnis vor Steuern (KERG):
Ergebnis vor Steuern aus einem etwaigen Konzernabschluss. Falls nicht vorhanden, bitte mit "0" befüllen.
Wert
Die Meldung ist in Euro zu legen, wobei der Wechselkurs zum Stichtag der zugrundeliegenden Bilanzdaten zu verwenden ist.
Die Wechselkurse können Sie auf der OeNB-Website unter
→ Wechselkurse - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
abrufen. Verwenden Sie den täglichen Referenzkurs der EZB. Sollte für den gewünschten Wechselkurs kein täglicher Referenzkurs verfügbar sein, können Sie den Wechselkurs aus einer der Tabellen "Währungen und Devisenkurse in anderen Ländern" entnehmen.
Wertkommentar
Alle Werte können kommentiert werden. Kommentare reduzieren allfällige Rückfragen. Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt bzw. in der Applikation MeldeWeb eine Plausibilitätsprüfung anschlägt, obwohl die gemeldeten Werte korrekt sind, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.
Angaben zur indirekten Beteiligung (STANDINDIR)
Dieser Teil der Erhebung umfasst Daten zur indirekt beherrschten, ausländischen Beteiligung. Unabhängig davon, ob diese Aktien begibt, sind hier weder Stückzahl noch Wertpapierkennnummer relevant und es gibt keine unterschiedlichen Erhebungsteile.
Sollte die Beteiligung über der Meldegrenze sein, so sind alle nachfolgenden Angaben (bis auf die Einschränkung im nächsten Absatz) zu machen. Ist sie "Unter der Meldegrenze" so ist lediglich im Onlineformular der Status der Beteiligung zu befüllen.
Zusätzlich dazu gibt es eine weitere Einschränkung: Sofern es sich bei der indirekten Beteiligung um eine rechtlich unselbstständige Einheit (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten, etc.) handelt, welche nicht eigenständig bilanziert, sind die nachfolgend mit * gekennzeichneten Wertfelder nicht zu melden, aber die restlichen Wertefelder sind dennoch zu befüllen. Zusätzlich dazu beachten Sie bitte die AWFUV-Meldepflicht.
Beschreibung der Datenfelder und deren Ausprägungen
In Klammer werden die Codes der Datenfelder (Dimensionen) und deren Ausprägungen angeführt. Diese Codes werden benötigt, wenn die Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) übermittelt wird.
Status der Beteiligung (BETSTAT)
Der Status der Beteiligung sagt aus, ob die angeführte indirekte ausländische Beteiligung meldepflichtig ist. Es ist eine der zwei möglichen Optionen zu wählen:
Sofern die Meldegrenze (2.2) erreicht ist, ist der Status der Beteiligung beim Meldeobjekt auf "Über der Meldegrenze" zu setzen. (UEBER)
Sofern die Meldegrenze (2.2) unterschritten wird, ist der Status der Beteiligung beim Meldeobjekt auf "Unter der Meldegrenze" zu setzen. (UNTER)
Ident (IN)
Hierbei handelt es sich um die OeNB-Identnummer der indirekten Beteiligung(en).
Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung (BILVB)
Bei allen rechtlich selbstständigen ausländischen Beteiligungen ist die Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung verpflichtend mit "J" zu befüllen.
Sofern es sich bei der Beteiligung um eine rechtlich unselbstständige Einheit handelt, dann ist die Bilanzverfügbarkeit nur dann mit "J" zu befüllen, wenn diese Einheit über eine lokale Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verfügt. Sollte es keine lokale Bilanz oder GuV geben, ist die Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung mit "N" zu befüllen. Für diese Entscheidung ist unerheblich, zu welchen Zwecken die Bilanz oder GuV erstellt wurde – sofern es eine Bilanz oder GuV für die rechtlich unselbstständige Einheit gibt, ist diese zu verwenden.
Falls es keine lokale Bilanz oder GuV gibt, sind bestimmte Wertefelder von der Meldepflicht ausgenommen. Diese werden in der Online-Erfassung im MeldeWeb automatisch ausgeblendet.
Sollten Sie via Upload-Funktion oder DV-Schnittstelle (XML) melden, dann sind die mit * gekennzeichneten Wertefelder in dem oben beschriebenen Fall nicht mitzumelden.
Wertart (WA)
Die hier aufgelisteten Angaben sind betreffend die indirekte ausländische Beteiligung zu tätigen.
Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (EMP):
Die Zahl der Beschäftigten des ausländischen Unternehmens ist definiert als die Gesamtzahl der in der jeweiligen Einheit tätigen Personen sowie der Personen, die außerhalb der Einheit tätig sind, aber zu ihr gehören und von ihr vergütet werden.Demnach entspricht diese Wertart der durchschnittlichen Anzahl von Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Berichtszeitraums Lohn- und Gehaltsempfänger der Beteiligung waren.
Darunter fallen z.B.: (sofern sie von der jeweiligen Beteiligung vergütet werden)
Handelsvertreter:innen
Lieferpersonal
Reparatur- und Instandsetzungsteams
Werkverträge
kurzzeitig beurlaubte Personen (z. B. bei Krankheit, bezahltem Urlaub oder Sonderurlaub)
Streikende
Teilzeitkräfte
Saisonkräfte
Auszubildende
Heimarbeiter:innen
Unabhängig von der Vergütung sind zu melden:
mitarbeitende Inhaber:innen
regelmäßig in der Einheit mitarbeitende Teilhaber:innen
unbezahlt mithelfende Familienangehörige
Nicht zu melden sind:
auf unbestimmte Zeit beurlaubte Personen
von einer anderen Einheit im Konzern gestellte und bezahlte Geschäftsführer:innen
Arbeitskräfte, die der Einheit von anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden
Arbeitskräfte, die in der Einheit im Auftrag anderer Unternehmen Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten durchführen
Personen, die ihren Pflichtwehrdienst oder Zivildienst ableisten
Eine Schätzung ist zulässig. Die Kopfanzahl der Mitarbeitenden ist anzugeben. Vollzeitäquivalente dürfen nicht erfasst werden.
Umsatzerlöse (UE):
Es sind die Nettoumsatzerlöse des ausländischen Unternehmens lt. Gewinn- und Verlustrechnung anzugeben (§ 232 Abs. 1 UGB bzw. sinngemäß). Der Umsatz umfasst die von der Erhebungseinheit während des Berichtszeitraums insgesamt in Rechnung gestellten Beträge, die den Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Dritte entsprechen.
Der Umsatz schließt alle Steuern und Abgaben ein, die auf den von der Einheit in Rechnung gestellten Waren oder Dienstleistungen liegen, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, die von der Einheit den Kunden in Rechnung gestellt wird, sowie sonstiger, in ähnlicher Weise absetzbarer, direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Außerdem umfasst er alle berechneten Nebenkosten (Transport, Verpackung, etc.), die an die Kunden weitergegeben werden, selbst wenn diese Kosten getrennt in Rechnung gestellt werden. Preisnachlässe, z. B. Rabatte und Boni, sowie der Wert der zurückerstatteten Verpackung sind/ist abzuziehen.
Erträge, die im Rahmen der Rechnungslegung als sonstige betriebliche Erträge, finanzielle Erträge oder außerordentliche Erträge eingestuft sind, zählen nicht als Umsatz. Ebenso nicht einbezogen werden die vom Staat oder der Europäischen Union erhaltenen Betriebssubventionen.
Sofern das ausländische Unternehmen die Branchenzuordnung „Banken“ hat, ist die Summe aus Nettozinsertrag und Provisionserlösen einzutragen.
Sofern das ausländische Unternehmen die Branchenzuordnung „Versicherungen“ hat, sind die „gebuchten Bruttobeiträge“ (Prämieneinnahmen) einzutragen.Personalaufwendungen (AKO):
Sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit während der Berichtsperiode von der ausländischen Beteiligung verzeichneten Leistungen für Lohn- und Gehaltsempfänger entstehen.
Das sind die die Lohn- und Gehaltskosten der ausländischen Beteiligung, unabhängig davon, ob diese durch den Melder finanziert werden. Sie umfassen alle Formen von Gegenleistungen, die ein Unternehmen im Austausch für die von Lohn- und Gehaltsempfängern erbrachte Arbeitsleistung oder aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt.Bruttoinvestitionen in Sachanlagen (INVEST):
Bruttoinvestitionen in Sachanlagen umfassen alle Ergänzungen zu den langfristigen materiellen Vermögenswerten, die in der Berichtsperiode von der ausländischen Beteiligung als solche erfasst werden – ausgenommen Zunahmen aus Neubewertungsrücklagen oder Umkehr zuvor verzeichneter Wertminderungsaufwendungen sowie aus Umschichtung (Übertragung) anderer langfristiger materieller Vermögenswerte.
Diese Ergänzungen umfassen unter anderem Erwerb, Finanzierungsleasing, Verbesserungen, Veränderungen, Renovierungen und Bauwerke.
Selbstbau und kapitalisierte Ausgaben soweit nach den geltenden Rechnungslegungsstandards, in denen die Verbuchungs- und Bewertungskriterien definiert sind, sind zulässig.Ausgaben für Forschung- und Entwicklung (FEAUSG):
Ausgaben für Forschung- und Entwicklung, die im Berichtsjahr durch die ausländische Einheit getätigt wurden.*Nominal- bzw. Gesellschaftskapital (GK):
Gesellschafts- bzw. Nominalkapital; im Fall von Kommanditgesellschaften: Summe von fixem und variablem Kapital abzüglich Rücklagen und Jahresgewinn/Jahresverlust.*Kapitalrücklagen und sonstige Posten des Eigenkapitals (KAPRL):
Diese Position umfasst sowohl gebundene und nichtgebundene Kapitalrücklagen als auch alle anderen Bilanzpositionen die in dem von der OeNB zur Verfügung gestellten Schema nirgends zuordenbar sind und zur Erreichung des korrekten Eigenkapitalwerts erforderlich sind.*Gewinnrücklagen (GEWRL):
Gewinnrücklagen (gesetzliche satzungsmäßige und andere/freie Gewinnrücklagen).*Jahresgewinn/Jahresverlust (- ) (JGEW):
Ein Jahresverlust ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden.*Gewinnvortrag/Verlustvortrag (- ) (GV):
Ein Verlustvortrag ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden.*Eigenkapital (EK):
Eigenkapital, wie es in der Bilanz ausgewiesen wird.*Verbindlichkeiten (VERB):
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, verbundenen Unternehmen und Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, aus Anleihen, erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, Lieferungen und Leistungen, der Annahme von gezogenen Wechseln und der Ausstellung eigener Wechsel und aus sonstigen Verbindlichkeiten (z. B. aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit).*Sonstige Passivposten (SPASS):
Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten und andere nicht in den Verbindlichkeiten enthaltene Posten.*Bilanzsumme (BILSUMP):
Bilanzsumme, wie sie in der Bilanz ausgewiesen wird.*Betriebserfolg (BETRER):
Entsprechend/analog § 231 Abs. 2 Z 9 UGB bzw. Abs. 3 Z 8 UGB bzw. sinngemäß; bei Negativwerten ist ein Minus (-) zu verwenden.*Finanzerfolg (FINER):
Entsprechend/analog § 231 Abs. 2 Z 16 UGB bzw. Abs. 3 Z 15 UGB bzw. sinngemäß; bei Negativwerten ist ein Minus (-) zu verwenden.*Ergebnis vor Steuern (EVS):
Summe aus Betriebserfolg und Finanzerfolg; bei Negativwerten ist ein Minus (-) zu verwenden.*Steuern vom Einkommen/Ertrag und sonstige Steuern (ST):
Bezahlte Steuern sind mit einem negativen Vorzeichen anzugeben.*Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (- ) (JUE):
Jahresüberschuss, wie er in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen wird. Für den Jahresfehlbetrag ist ein negatives Vorzeichen zu verwenden.*Dotation (- )/Auflösung von Rücklagen (DOTRL):
Die Dotation von Rücklagen ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden.*Erträge und Aufwendungen (- ) von außerordentlicher Größenordnung (AO):
Hier ist der Betrag der einzelnen Ertrags- oder Aufwandsposten von außerordentlicher Größenordnung oder von außerordentlicher Bedeutung (gemäß UGB § 237 (1) Z. 4) gem. RÄG 2014 anzuführen. Ein Aufwandsposten ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden. Diesen findet man im Anhang des Jahresabschlusses. Sollten Erträge oder Aufwendungen von außerordentlicher Größenordnung nicht bereits in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sein, sind diese bei dem Feld Betriebserfolg hinzuzurechnen.*Konzernergebnis vor Steuern (KERG):
Ergebnis vor Steuern aus einem etwaigen Konzernabschluss. Falls nicht vorhanden, bitte mit "0" befüllen.
Wert
Die Meldung ist in Euro zu legen, wobei der Wechselkurs zum Stichtag der zugrundeliegenden Bilanzdaten zu verwenden ist.
Die Wechselkurse können Sie auf der OeNB-Website unter
→ Wechselkurse - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
abrufen. Verwenden Sie den täglichen Referenzkurs der EZB. Sollte für den gewünschten Wechselkurs kein täglicher Referenzkurs verfügbar sein, können Sie den Wechselkurs aus einer der Tabellen "Währungen und Devisenkurse in anderen Ländern" entnehmen.
Wertkommentar
Alle Werte können kommentiert werden. Kommentare reduzieren allfällige Rückfragen. Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt bzw. in der Applikation MeldeWeb eine Plausibilitätsprüfung anschlägt, obwohl die gemeldeten Werte korrekt sind, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.
Qualitätsanforderungen
Die AWBES-Meldung muss zeitgerecht und vollständig an die OeNB übermittelt werden.
Das setzt voraus, dass die Stammdaten vor Meldungsübermittlung in der Applikation MeldeWeb korrekt sind und bestätigt wurden.
Eine vollständige AWBES-Meldung umfasst (zusätzlich zu den Stammdaten):
Angaben zum Meldeobjekt (wenn das Meldeobjekt eine Aktiengesellschaft ist, dann inkl. ISIN und Marktwert; Details siehe oben)
Angaben zu ausländischen Gesellschaftern
Falls es zum Meldestichtag mindestens einen ausländischen Gesellschafter gibt: Angaben der inländischen beherrschten Aktiengesellschaften (ausschließlich Stammdaten)
Angaben zu meldepflichtigen direkten ausländischen Beteiligungen (falls es sich um Aktiengesellschaften handelt, dann inkl. ISIN und Marktwert): Außenhandelsdaten, Beschäftigte, Umsatzerlöse, Arbeitskosten, Bruttoinvestitionen, Ausgaben für F&E, Bilanz und GuV (Details siehe oben)
Falls es meldepflichtige direkte Beteiligungen gibt: Angaben zu meldepflichtigen indirekten beherrschten Beteiligungen (Beschäftigte, Umsatzerlöse, Arbeitskosten, Bruttoinvestitionen, Ausgaben für F&E, Bilanz und GuV (Details siehe oben))
Zu beachten ist, dass ausländische Betriebsstätten und Zweigniederlassungen ebenso zu melden sind, wie rechtlich selbstständige ausländische Beteiligungen.
Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt bzw. in der Applikation MeldeWeb eine Plausibilitätsprüfung anschlägt, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.
Die OeNB überprüft die eingelangten Meldungen und kommt bei etwaigen Fragen auf die Meldenden zu. Diese sind umgehend zu beantworten.
Siehe weiters: Allgemeine Bestimmungen.
Technische Beschreibung
Erhebungstemplate (optimiert für DV-Schnittstelle)
Kopfdaten | Gemeldete Konzepte | Dimensionen | ||
Code | Bezeichnung | Code | Bezeichnung | |
---|---|---|---|---|
Erhebungscode (EC) Meldeobjekt (MO) Meldestichtag (MP) | STANDMO | Angaben zum Meldeobjekt (ohne ISIN/WK) | BETSTAT | Status der Beteiligung |
WA | Wertart | |||
STANDMOWK | Angaben zum Meldeobjekt (mit ISIN/WK) | BETSTAT | Status der Beteiligung | |
WK | Wertpapierkennnummer | |||
WA | Wertart | |||
STANDDIR | Angaben zur direkten Beteiligung (ohne ISIN/WK) | BETSTAT | Status der Beteiligung | |
IN | Identnummer | |||
BILVB | Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung | |||
WA | Wertart | |||
STANDDIRWK | Angaben zur direkten Beteiligung (mit ISIN/WK) | BETSTAT | Status der Beteiligung | |
IN | Identnummer | |||
BILVB | Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung | |||
WK | Wertpapierkennnummer | |||
WA | Wertart | |||
STANDINDIR | Angaben zur indirekten Beteiligung | BETSTAT | Status der Beteiligung | |
IN | Identnummer | |||
BILVB | Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung | |||
WA | Wertart |
Dimensionen (Datenfelder)
Code | Bezeichnung |
---|---|
BETSTAT | Status der Beteiligung |
IN | Ident |
BILVB | Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung |
WK | Wertpapierkennnummer |
WA | Wertart (C) |
Attributsausprägungen
BETSTAT | |
Code | Bezeichnung |
UEBER | Beteiligung über der Meldegrenze |
UNTER | Beteiligung unter der Meldegrenze |
IN | |
Code | Bezeichnung |
OeNB-Identnummer | Identnummer |
BILVB | |
Code | Bezeichnung |
J | JA (WAHR) |
N | NEIN (FALSCH) |
WK | |
Code | Bezeichnung |
ISIN oder Interne Wertpapierkennnummer | Wertpapierkennnummer |
WA | |
Code | Bezeichnung |
STK | Stück |
MW | Marktwert |
WEXP | Warenexporte |
DLEXP | Dienstleistungsexporte |
WIMP | Warenimporte |
DLIMP | Dienstleistungsimporte |
FORD | Forderungen |
VERB | Verbindlichkeiten |
PAT | Patente |
MGMT | Managementleistungen |
AO | Außerordentliches Ergebnis |
EMP | Beschäftigte |
UE | Umsatzerlöse |
GK | Gesellschaftskapital |
KAPRL | Kapitalrücklagen |
GEWRL | Gewinnrücklagen |
JGEW | Jahresgewinn |
GV | Gewinn- /Verlustvortrag |
EK | Eigenkapital |
SPASS | Sonstige Passivposten |
BILSUMP | Bilanzsumme Passiv |
BETRER | Betriebserfolg |
FINER | Finanzerfolg |
ST | Steuern auf Einkommen/Ertrag |
JUE | Jahresüberschuss |
DOTRL | Dotation / Auflösung Rücklagen |
EVS | Ergebnis vor Steuern |
AKO | Arbeitskosten |
INVEST | Bruttoinvestitionen in Sachanlagen |
FEAUSG | Ausgaben für Forschung und Entwicklung |
KERG | Konzernergebnis vor Steuern |
Meldebeispiele (MeldeWeb/xlsx/xml)
Meldebeispiel Excel Formular:
Meldebeispiel_Erhebung_AWBES_1.xlsx
Meldebeispiel_Erhebung_AWBES_1.xml
Pro AWBES-Meldung muss ein XLXS- bzw. XML-File via OeNB-Portal (Applikation: MeldeWeb, Menüpunkt Meldungsabgabe/Onlineformular) übermittelt werden.
Dieses beinhaltet Angaben zum Meldeobjekt und Angaben zu den ausländischen Beteiligungen (direkt oder indirekt) und ist wie folgt zu befüllen:
Meldeobjekt: Meldendes Unternehmen, die OeNB-Identnummer befindet sich auf dem zugestellten Bescheid.
Meldestichtag: 31.12. des Befragungsjahres lt. Bescheid
Erhebungscode: AWBES
Konzeptcode:
Meldeobjekt: Es muss zum Meldeobjekt entweder das WK-Konzept (STANDMOWK bei börsennotierten Aktiengesellschaften) oder das Konzept ohne WK (STANDMO bei allen anderen Rechtsformen) am Ende der Konzeptbezeichnung befüllt werden.
Direkte Beteiligung: STANDDIRWK (bei börsennotierten Aktiengesellschaften) oder STANDDIR (bei allen anderen Rechtsformen)
Indirekte Beteiligung: immer STANDINDIR
BETSTAT:
Beim Konzeptcode STANDMO oder STANDMOWK: UEBER, falls es einen meldepflichtigen ausländischen Gesellschafter gibt; UNTER, falls es keinen meldepflichtigen ausländischen Gesellschafter gibt.
Beim Konzeptcode STANDDIR, STANDDIRWK oder STANDINDIR: UEBER bei einer meldepflichtigen Beteiligung.
IN: Identnummer der ausländischen Beteiligung, ist nur bei den Konzeptcodes STANDDIR, STANDDIRWK und STANDINDIR zu befüllen
BILVB: Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung
Immer J, es sei denn, bei der ausländischen Einheit handelt es sich um eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte, dann darf (wenn es für diese keine separate Bilanz oder GuV gibt) auch N ausgewählt werden
WK: Wertpapierkennnummer
Ist nur bei den Konzepten STANDMOWK und STANDDIRWK zu befüllen
Die Beschreibung aller Wertefelder findet man in den oberen Seitenabschnitten.
Wenn die Excel-Datei fertig befüllt ist, gibt es:
Eine Zeile entweder mit dem Konzeptcode STANDMO oder dem Konzeptcode STANDMOWK (beides kann es nicht geben!)
Pro Beteiligung (egal ob direkt oder indirekt) eine Zeile, wobei bei den direkten Beteiligungen jeweils der richtige Konzeptcode (STANDDIR oder STANDDIRWK) eingetragen sein muss.
Allgemeine Hinweise zur Meldung mittels Excel-Datei:
Auch bei Meldungslegung mittels Excel-Datei müssen Online in MeldeWeb Stammdaten gemeldet werden.
Auch für den Upload von Excel-Dateien ist eine ID Austria oder ein EU-Login erforderlich.
Ausgegraute Felder müssen nicht befüllt werden, alle anderen Felder sind Pflichtfelder.
Die Meldeeinheit ist Euro. (Nicht Tsd. EUR)
Nach dem Upload der Meldung werden Sie per E-Mail über die erfolgreiche Verarbeitung informiert.
Die folgenden Summenprüfungen sind bei direkten und indirekten Beteiligungen einzuhalten:
GK + KAPRL + GEWRL + JGEW + GV muss in Summe dem EK entsprechen
EK + VERB + SPASS muss in Summe der BILSUMP entsprechen
BETRER + FINER muss dem EVS entsprechen
BETRER + FINER + ST muss in Summe dem JUE entsprechen
Meldebeispiel Gewinnverbuchung :
Beispiel 1: Jahresgewinn wird zum Gewinnvortrag
Jahr 1: Der Jahresüberschuss wird nicht den Kapital- oder Gewinnrücklagen zugewiesen und daher im Jahresgewinn dargestellt. Es wird keine Dividende ausgeschüttet.
Jahr 2: Der Jahresgewinn des letzten Jahres wird im Gewinnvortrag ausgewiesen. Im Jahr 2 wird kein Jahresüberschuss erwirtschaftet.
Jahr 3: Es wird eine Dividende in Höhe von 600 gezahlt. Daher vermindert sich der Gewinnvortrag um diesen Betrag.
Bilanz
Bilanzposition | Kurzform der Wertart | Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 |
Jahresgewinn | WA:JGEW | 1.000 |
|
|
Gewinnvortrag | WA:GV |
| 1.000 | 400 |
Eigenkapital | WA:EK | 1.000 | 1.000 | 400 |
Gewinn und Verlustrechnung
Position der Gewinn und Verlustrechnung | Kurzform der Wertart | Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (- ) | WA:JUE | 1.000 |
|
|
Beispiel 2: Zuweisung eines Teilbetrags des Jahresüberschusses in die Kapitalrücklagen
Jahr 1: Sechzig Prozent des Jahresüberschusses werden den Kapitalrücklagen zugewiesen. Daher werden vierzig Prozent des Jahresüberschusses im Jahresgewinn dargestellt.
Bilanz
Bilanzposition | Kurzform der Wertart | Jahr 1 |
Kapitalrücklagen | WA:KAPRL | 600 |
Jahresgewinn | WA:JGEW | 400 |
Eigenkapital | WA:EK | 1.000 |
Gewinn und Verlustrechnung
Position der Gewinn und Verlustrechnung | Kurzform der Wertart | Jahr 1 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (- ) | WA:JUE | 1.000 |
Dotation (- )/Auflösung von Rücklagen | WA:DOTRL | -600 |
Beispiel 3: Der Jahresfehlbetrag wird durch Kapitalrücklagen abgedeckt
Jahr 1: Ein Jahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus einer bereits bestehenden Kapitalrücklage gedeckt. Der Jahresgewinn wird daher mit Null ausgewiesen.
Bilanz
Bilanzposition | Kurzform der Wertart | Jahr 0 | Jahr 1 |
Kapitalrücklagen | WA:KAPRL | 5.000 | 4.000 |
Jahresgewinn | WA:JGEW | 0 | |
Eigenkapital | WA:EK | 5.000 | 4.000 |
Gewinn und Verlustrechnung
Position der Gewinn und Verlustrechnung | Kurzform der Wertart | Jahr 0 | Jahr 1 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (- ) | WA:JUE | -1.000 | |
Dotation (- )/Auflösung von Rücklagen | WA:DOTRL | 1.000 |
Beispiel 4: Der Jahresüberschuss wird zu einer Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern
Jahr 1: Der Jahresüberschuss wird direkt als Verbindlichkeit gegenüber den Aktionären gebucht. Daher ist in der Bilanz kein Jahresgewinn ausgewiesen. In der AWBES-Meldung ist dieser Fall entsprechen zu kommentieren.
Bilanz
Bilanzposition | Kurzform der Wertart | Jahr 1 |
Kapitalrücklagen | WA:KAPRL | 0 |
Jahresgewinn | WA:JGEW | 0 |
Eigenkapital | WA:EK | 0 |
Verbindlichkeiten | WA:VERB | 1.000 |
Bilanzsumme | WA:BILSUMP | 1.000 |
Gewinn und Verlustrechnung
Position der Gewinn und Verlustrechnung | Kurzform der Wertart | Jahr 1 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (- ) | WA:JUE | 1.000 |
Beispiel 5: Der Jahresfehlbetrag wird als Jahresverlust vorgetragen
Jahr 1: Der Jahresfehlbetrag wird nicht gedeckt, sondern als Jahresverlust vorgetragen.
Jahr 2: Der Jahresverlust des Vorjahres wird im Gewinn-/Verlustvortrag ausgewiesen. Die Kapitalrücklage bleibt unverändert.
Bilanz
Bilanzposition | Kurzform der Wertart | Jahr 1 | Jahr 2 |
Kapitalrücklagen | WA:KAPRL | 5.000 | 5.000 |
Jahresgewinn/Jahresverlust (- ) | WA:JGEW | -1.000 |
|
Gewinnvortrag/Verlustvortrag (- ) | WA:GV |
| -1.000 |
Eigenkapital | WA:EK | 4.000 | 4.000 |
Gewinn und Verlustrechnung
Position der Gewinn und Verlustrechnung | Kurzform der Wertart | Jahr 1 | Jahr 2 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (- ) | WA:JUE | -1.000 |
|