Erhebung AWVLM: Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen
Bei Fragen wenden Sie sich an aussenwirtschaft.VLM@oenb.at.
Inhalt
Siehe Verzeichnis rechts.
Erhebungseckdaten
Erhebungscode | AWVLM |
---|---|
Bezeichnung | Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen |
Beschreibung | Die Meldung umfasst regional gegliederte, grenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen. |
Meldepflichtige | Inländische natürliche und juristische Personen sowie sonstige Einrichtungen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit. |
Meldeperiodizität | Monatlich im Anlassfall |
Meldetermin | 15. Kalendertag des Folgemonats |
Meldestichtag | Monatsultimo |
Meldegrenze | 100.000 EUR |
Meldewährung, -einheit | Euro, kaufmännisch gerundet (auf Einer oder optional bis zu zwei Nachkommastellen) |
Meldewege (Meldungsdaten) | empfohlen:
weitere:
Hier finden Sie Informationen zur Registrierung (Zugangsbeantragung) für alle Meldewege. |
Meldungsgruppe (für technische Melder) | Z - Außenwirtschaft (Dateityp: VL) |
Erhebungs- und Prüfungsstammdaten (für technische Melder) | |
Kontakt |
Erhebungsschaubild
Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen (AWVLM) | ||
Meldeobjekt | ||
Meldestichtag | ||
Vermögensübertragungen ( TRANSVUE) | Liegenschaftsbezogene Transaktionen ( TRANSLS) | Miet- und Pachtzahlungen sowie Gebühren zur Nutzung natürlicher Ressourcen ( TRANSMPN) |
Land - Counterpart (LDC) | Land - Counterpart (LDC) | Land - Counterpart (LDC) |
Geschäftsfall (GF) | Geschäftsfall (GF) | |
Art der Transaktion (TRANSART) | ||
Land der Liegenschaft (LDL) | ||
Wertart (WA) | Wertart (WA) | Wertart (WA) |
Wert | Wert | Wert |
Meldeinhalt
Die Meldung umfasst regional gegliederte, grenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen, unterteilt in
Meldungen zu grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen,
Meldungen zum grenzüberschreitenden Erwerb und Verkauf von Liegenschaften,
Meldungen zu grenzüberschreitenden Miet- und Pachtzahlungen und grenzüberschreitenden Gebühren für Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen,
gemäß dem Erhebungsschaubild AWVLM.
Meldegrenze
Zu melden sind Transaktionen, die je Geschäftsfall 100.000 EUR bzw. einen Euro-Gegenwert in dieser Höhe erreichen oder überschreiten. Im Fall der Vermietung bzw. Verpachtung von Liegenschaften, Gebäuden oder Gebäudeteilen bezieht sich die Meldegrenze auf die in der Meldeperiode in Summe erhaltenen oder geleisteten Miet- oder Pachtzahlungen.
Beispiel: Überschreitung der Meldegrenze
Eine inländische Privatperson besitzt ein Konferenzzentrum in Deutschland. Dieses Konferenzzentrum kann an bis zu zehn Kunden pro Monat vermietet werden. Diesen Monat wird es an fünf Privatpersonen aus Österreich, Frankreich, Deutschland, Griechenland und Kanada vermietet. Jeder dieser fünf Personen bezahlt 26.000 EUR pro Monat.
Die erhaltenen Mieterträge aus FR + DE + GR + CA (ohne AT) überschreiten in Summe die Meldegrenze (4 x 26.000 EUR = 104.000 EUR).
ACHTUNG: Die Mietzinszahlungen der Privatperson aus Österreich darf nicht mitgezählt werden.
Aufgrund der Überschreitung der Meldegrenze ergibt sich eine Meldepflicht an die OeNB.
Zu melden sind erhaltene Miet- oder Pachtzahlung von Ausländern (ERHMIPA).
Für die regionale Zuordnung ist der Wohnsitz/Sitz der ausländischen Mieter, ungeachtet dessen, in welchem Land sich die Liegenschaft befindet relevant. Als Land des Counterparts (LDC) ist der ISO-Code für Frankreich FR, Deutschland DE, Griechenland GR und Kanada CA anzugeben.
Ein paar Monate später kündigt der kanadische Mieter den Mietvertrag. Aufgrund der Unterschreitung der Meldegrenze (3 x 26.000 EUR = 78.000 EUR) entfällt die Meldepflicht an die OeNB.
Beispiel: Quartalsweise Überweisung von Mieten
Ein inländisches Unternehmen vermietet eine Lagerhalle an ein Unternehmen aus Italien. Das inländische Unternehmen verbucht monatlich Mieterträge in der Höhe von 40.000 EUR, die jedoch nur quartalsweise im März, Juni, September und Dezember bezahlt werden. In allen weiteren Monaten wird eine Forderung gegenüber dem Mieter gebildet.
Die quartalsweise erhaltenen Mieterträge ergeben bei ihrer Zahlung in Summe 120.000 EUR und überschreiten somit die Meldegrenze.
Aufgrund der Überschreitung der Meldegrenze ergibt sich eine Meldepflicht im März, Juni, September und Dezember an die OeNB.
Zu melden sind erhaltene Miet- oder Pachtzahlung von Ausländern (ERHMIPA).
Für die regionale Zuteilung ist für das Land des Counterparts (LDC) der ISO-Code für Italien IT anzugeben.
Meldeobjekt/Meldepflichtige
Natürliche Personen, egal welcher Nationalität (Staatsbürgerschaft ist kein relevantes Kriterium), die ihren Wohnsitz im Inland haben oder sich länger als drei Monate im Inland aufhalten.
Juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts und Erwerbsgesellschaften, die ihren Sitz oder Ort der Leitung im Inland haben.
Niederlassungen von ausländischen Unternehmen im Inland und inländische Betriebe eines Ausländers gelten ohne Rücksicht darauf, ob sie rechtlich selbstständig sind oder nicht, als Inländer, auch wenn sich der Ort ihrer Leitung im Ausland befindet.
Spezialfall: Meldepflicht von inländischen Notaren
Bei Vermögensübertragungen bzw. liegenschaftsbezogenen Transaktionen an Ausländer im Erbweg, die über einen inländischen Notar abgewickelt werden. Sollten dem Notar in Verlassenschaftsverfahren zu unbeweglichen Sachen (Liegenschaften) keine Informationen zum Verkehrswert vorliegen, ist – sofern verfügbar – ein anderer vorliegender Wert (z. B. 3-facher Einheitswert der Liegenschaft) anzugeben. Liegt keine Information zum Liegenschaftswert vor, ist keine Meldung erforderlich.
Bei einem Erwerb bzw. Verkauf von inländischen Liegenschaften zwischen zwei Ausländern, die über einen inländischen Notar abgewickelt werden.
Meldestichtag/Meldeperiode
Die Meldung ist im Anlassfall spätestens bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats zu legen. Alle Transaktionen des Monats sind per Monatsultimo thematisch zusammengefasst zu melden.
Bei Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogenen Transaktionen ist die Meldeperiode der Monat des wirtschaftlichen Übergangs.
Bei Vermögensübertragungen im Rahmen einer Erbschaft ist die Meldeperiode der Monat des Ablebens des Erblassers. Dadurch kommt es zu rückwirkenden Meldungen.
Miet- und Pachtzahlungen sind monatlich über die gesamte Wirksamkeit des zugrundeliegenden Vertrages hinweg zu melden.
Zahlungen von Gebühren für die Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen sind mit dem Beginn des Nutzungsrechtes zu melden.
Beispiel: Meldeperiode
Eine inländische Privatperson unterschreibt am 18. Jänner einen Kaufvertrag für ein ausländisches Grundstück auf den Bahamas. Der wirtschaftliche (bzw. rechtliche) Übergang des Grundstücks erfolgt laut Kaufvertrag per 1. Februar.
Die Meldepflicht trifft den inländischen Käufer (Privatperson).
Die Meldeperiode ist der Februar.
Die Meldung ist spätestens bis 15. März (15. des Folgemonats nach dem wirtschaftlichen Übergang) an die OeNB zu übermitteln.
Vermögensübertragungen (TRANSVUE)
Vermögensübertragungen beschreiben grenzüberschreitende Transaktionen, die als Bestandteil eines verfügbaren Vermögens, einmalig getätigt werden. Erworben bzw. veräußert werden nicht-produzierte, nicht-finanzielle Vermögenswerte.
Folgende Sachverhalten sind entweder als geleistete oder erhaltene Vermögensübertragungen zu melden:
Erbschaften (ausgenommen Liegenschaften - zu melden unter liegenschaftsbezogene Transaktionen)
Mitgiften
Schenkungen (ausgenommen Liegenschaften - zu melden unter liegenschaftsbezogene Transaktionen)
Spenden
Patente
Einbringung von Kapital/Vermögen im Zuge der Errichtung von Stiftungen
Zuwendungen/Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung
Gründung von wissenschaftlichen, religiösen, kulturellen, karitativen Einrichtungen
Aktivierung von Einmalgarantien
Außergewöhnlich hohe Auszahlungen an Begünstigte aus Versicherungsleistungen
Zweckgebundene Investitionszuschüsse
Markenanteile, Markennamen, Logos, Domain-Namen etc.
Kundenstöcke
Belieferungsrechte
Vertriebsrechte
Ablösen für Sportler:innen/Trainer:innen (z.B. Fußballspieler:innen)
Folgende Geschäftsfälle sind NICHT als Vermögensübertragung an die OeNB zu melden:
Erwerb von CO2 Emissionsrechten
Lizenzen im Zusammenhang mit Computer Software
Lizenzen für die Nutzung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung
Lizenzen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von audiovisuellen und damit verbundenen künstlerischen Rechten
Lizenzen für Handelsmarken und Franchise-Verträge
Beschreibung der Datenfelder und deren Ausprägungen
In Klammer werden die Codes der Datenfelder (Dimensionen) und deren Ausprägungen angeführt. Diese Codes werden benötigt, wenn die Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) übermittelt wird.
Land - Counterpart (LDC)
Dieses Land ist das Sitzland der im Ausland ansässigen Einheit, die eine Vermögensübertragung erhält oder leistet. Hier ist der Geschäftssitz von Relevanz. Bei Privatpersonen als Geschäftspartner ist der Wohnsitz und nicht die Staatsbürgerschaft heranzuziehen.
Das Land ist mit dem zweistelligen ISO-Code zu melden.
→ Klassifikationen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Geschäftsfall (GF)
Kommt es zu einer grenzüberschreitenden Vermögensübertragung gemäß den genannten Beispielen, entsteht statistisch ein Geschäftsfall, der folgendermaßen zu gliedern ist:
Erhaltene Vermögensübertragung aus dem Ausland (ERHVUE).
Geleistete Vermögensübertragung an das Ausland (GELVUE).
Wertart (WA)
In der Onlineapplikation MeldeWeb muss keine Wertart ausgewählt werden. Bei Übermittlung der Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) ist Marktwert (MW) als Wertart zu wählen.
Wert
Die Meldung ist in Euro zu legen, wobei Euro-Gegenwerte mit dem Wechselkurs des Tages umzurechnen sind, an dem der wirtschaftliche Übergang stattfand.
Die Wechselkurse können Sie auf der OeNB-Website unter
→ Wechselkurse - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
abrufen.
Wertkommentar
Alle Werte können kommentiert werden. Kommentare reduzieren allfällige Rückfragen. Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.
Beispiel: Schenkung von Bargeld in Fremdwährung
Ein Inländer bekommt am 16. April von einer in Australien ansässigen Person 850.000 AUD geschenkt.
Der Fremdwährungsbetrag muss mit dem EZB-Referenzkurs vom 16. April in Euro umgerechnet werden.
In diesem Beispiel wird ein Wechselkurs von 1 EUR = 1,2585 AUD angenommen.
Berechnung: 850.000 AUD / 1,2585 = 675.407 EUR.
Aufgrund der Überschreitung der Meldegrenze kommt es zu einer Meldepflicht an die OeNB.
Für die regionale Zuteilung ist, für das Land des Counterparts (LDC), der ISO-Code für Australien AU anzugeben.
Beispiel: Erbschaft von Bargeld in Fremdwährung aus dem Ausland
Eine inländische Privatperson erbt von einem Verwandten aus der Türkei Bargeld in Höhe von 1.000.000 Türkische Lira.
Der Fremdwährungsbetrag muss mit dem EZB-Referenzkurs vom Tag des Ablebens des Erblassers umgerechnet werden.
In diesem Beispiel wird ein Wechselkurs von 1 EUR = 10,11 TRY angenommen.
Berechnung: 1.000.000 TRY / 10,11 = 98.912 EUR
Aufgrund der Unterschreitung der Meldegrenze kommt es zu keiner Meldepflicht an die OeNB.
Für die regionale Zuteilung ist, für das Land des Counterparts (LDC), der ISO-Code für die Türkei TR anzugeben.
Liegenschaftsbezogene Transaktionen (TRANSLS)
Unter Liegenschaften sind Grundstücke mit und ohne Gebäude, Gebäude und Gebäudeteile zu verstehen.
Folgende Sachverhalte sind als liegenschaftsbezogenen Transaktionen zu melden:
Ein Inländer erwirbt/erbt/erhält durch Schenkung eine Liegenschaften im Ausland.
Ein Inländer verkauft/vererbt/verschenkt eine Liegenschaften im Ausland.
Ein Ausländer erwirbt/erbt/erhält durch Schenkung eine Liegenschaften im Inland.
Ein Ausländer verkauft/vererbt/verschenkt eine Liegenschaften im Inland.
ACHTUNG: Anfallende Steuern und Kaufnebenkosten sind NICHT im Meldewert zu berücksichtigen.
Beschreibung der Datenfelder und deren Ausprägungen
Land - Counterpart (LDC)
Dieses Land ist das Sitzland des ausländischen Geschäftspartners der Transaktion. Hier ist der Geschäftssitz von Relevanz. Bei Privatpersonen als Geschäftspartner ist der Wohnsitz und nicht die Staatsbürgerschaft heranzuziehen.
Das Land ist mit dem zweistelligen ISO-Code zu melden.
→ Klassifikationen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Land der Liegenschaft (LDL)
Dieses Land ist das Land in dem sich die Liegenschaft befindet in der Meldung anzugeben.
Das Land ist mit dem zweistelligen ISO-Code zu melden.
→ Klassifikationen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Art der Transaktion (TRANSART)
Kommt es zu grenzüberschreitenden Käufen bzw. Verkäufen von Liegenschaften, entsteht statistisch eine Transaktion die folgendermaßen zu gliedern ist:
Erwerb/Erbe/Schenkung von Liegenschaften im Ausland durch Inländer (ERW).
Verkauf/Erbe/Schenkung von Liegenschaften im Ausland durch Inländer (VERK).
Erwerb/Erbe/Schenkung von Liegenschaften im Inland durch einen Inländer von Ausländern (ERW).
Verkauf/Erbe/Schenkung von Liegenschaften im Inland durch einen Inländer an Ausländer (VERK).
Wertart (WA)
In der Onlineapplikation MeldeWeb muss keine Wertart ausgewählt werden. Bei Übermittlung der Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) ist Marktwert (MW) als Wertart zu wählen.
Wert
Die Meldung ist in Euro zu legen, wobei Euro-Gegenwerte mit dem Wechselkurs des Tages umzurechnen sind, an dem der wirtschaftliche Übergang stattfand.
Die Wechselkurse können Sie auf der OeNB-Website unter
→ Wechselkurse - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
abrufen.
Wertkommentar
Alle Werte können kommentiert werden. Kommentare reduzieren allfällige Rückfragen. Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.
Beispiel: Verkauf einer Wohnung in Wien an eine Privatperson in Deutschland
Eine in Wien lebende deutsche Frau (Hauptwohnsitz ist Wien) verkauft ihre Wohnung im 9. Bezirk in Wien an ihre Freundin aus Hamburg um 500.000 EUR.
Aufgrund des Wohnsitzes in Wien und der Überschreitung der Meldegrenze entsteht für die Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft eine Meldepflicht an die OeNB.
Zu melden ist der Verkauf von Liegenschaften im Inland durch einen Inländer an Ausländer (VERK).
Für die regionale Zuteilung ist, für das Land des Counterparts (LDC) und für das Land der Liegenschaft (LDL), der ISO-Code für Deutschland DE und der ISO-Code für Österreich AT anzugeben.
Beispiel: Erwerb einer Liegenschaft in Kroatien
Ein österreichisches Ehepaar kauft sich eine Ferienwohnung in Kroatien um 450.000 EUR. Verkäufer ist ein kroatischer Bauträger.
Aufgrund der Überschreitung der Meldegrenze entsteht für das österreichische Ehepaar eine Meldepflicht an die OeNB.
Zu melden ist der Erwerb von Liegenschaften im Ausland durch Inländer (ERW).
Für die regionale Zuteilung ist, für das Land des Counterparts (LDC) und für das Land der Liegenschaft (LDL), der ISO-Code für Kroatien HR anzugeben.
Verkauf von inländischen Baugrundstücken an Ausländer.
Eine Gemeinde in Vorarlberg verkauft mehrere zusammenhängende Baugrundstücke an einen Immobilieninvestor aus der Schweiz um 10.000.000 EUR. Abgewickelt wird der Verkauf der Liegenschaft über einen inländischen Notar.
Aufgrund der Überschreitung der Meldegrenze entsteht für die Vorarlberger Gemeinde eine Meldepflicht an die OeNB. Die Gemeinde kann den Notar zur Meldungslegung beauftragen.
Zu melden ist der Verkauf von Liegenschaften im Inland durch einen Inländer an Ausländer (VERK).
Für die regionale Zuteilung ist, für das Land des Counterparts (LDC) der ISO-Code für die Schweiz (CH) anzugeben und für das Land der Liegenschaft (LDL), der ISO-Code für Österreich AT anzugeben.
Verkauf von inländischen Baugrundstücken an Ausländer.
Eine in Deutschland lebende Privatperson verkauft ihr Ferienhaus in Österreich an einen Franzosen um 600.000 EUR.
Kauf und Verkauf des Ferienhauses werden über einen österreichischen Notar abgewickelt.
Aufgrund der Überschreitung der Meldegrenze entsteht für den österreichischen Notar ein Meldepflicht.
Zu melden ist der Verkauf von Liegenschaften im Inland durch einen Ausländer (VERK) und der Erwerb von Liegenschaften im Inland durch einen Ausländer (ERW).
Für die regionale Zuteilung ist, für das Land des Counterparts (LDC) der ISO-Code für Deutschland DE bzw. für Frankreich FR und für das Land der Liegenschaft (LDL), der ISO-Code für Österreich AT anzugeben.
Miet- und Pachtzahlungen sowie Gebühren zur Nutzung natürlicher Ressourcen (TRANSMPN)
Unter Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften und Gebäuden/Gebäudeteilen werden folgende Sachverhalte erfasst:
Zahlungseingänge aus der Vermietung bzw. Verpachtung von Liegenschaften, Gebäuden oder Gebäudeteilen im Inland oder Ausland von Ausländer.
Zahlungsausgänge aus der Anmietung bzw. Pachtung von Liegenschaften, Gebäuden oder Gebäudeteilen im Inland oder Ausland an Ausländern.
Unter Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen fallen beispielsweise Zahlungen zur Gewinnung von Erdöl oder Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bergbau, der Fischerei, der Forstwirtschaft oder Zahlungen aufgrund von Schürfrechten, etc.
Zahlungseingänge für die Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen von Ausländern.
Zahlungsausgänge für die Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen an Ausländern.
ACHTUNG: Anfallende Steuern sind im gemeldeten Betrag zu berücksichtigen. Etwaige Betriebskostenzahlungen sind im gemeldeten Betrag nicht zu berücksichtigen.
Beschreibung der Datenfelder und deren Ausprägungen
In Klammer werden die Codes der Datenfelder (Dimensionen) und deren Ausprägungen angeführt. Diese Codes werden benötigt, wenn die Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) übermittelt wird.
Land - Counterpart (LDC)
Dieses Land ist das Sitzland des ausländischen Geschäftspartners der Transaktion. Hier ist der Geschäftssitz von Relevanz. Bei Privatpersonen als Geschäftspartner ist der Wohnsitz und nicht die Staatsbürgerschaft heranzuziehen.
Das Land ist mit dem zweistelligen ISO-Code zu melden .
Geschäftsfall (GF)
Kommt es zu einer grenzüberschreitenden Miet- bzw. Pachtzahlung oder einer Gebühr im Zusammenhang mit der Nutzung von natürlichen Ressourcen, entsteht statistisch ein Geschäftsfall, der folgendermaßen zu gliedern ist:
Erhaltene Miet- oder Pachtzahlung von Ausländern (ERHMIPA).
Bezahlte Miet- oder Pachtzahlung an Ausländer (BEZMIPA).
Erhaltene Gebühren für die Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen von Ausländern (ERHNATRE).
Bezahlte Gebühren für die Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen an Ausländer (BEZNATRE).
Wertart (WA)
In der Onlineapplikation MeldeWeb muss keine Wertart ausgewählt werden. Bei Übermittlung der Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) ist Marktwert (MW) als Wertart zu wählen.
Wert
Die Meldung ist in Euro zu legen, wobei Euro-Gegenwerte mit dem Wechselkurs des Tages umzurechnen sind, an dem der wirtschaftliche Übergang stattfand.
Die Wechselkurse können Sie auf der OeNB-Website unter
→ Wechselkurse - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
abrufen.
Wertkommentar
Alle Werte können kommentiert werden. Kommentare reduzieren allfällige Rückfragen. Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.
Beispiel: Mietzahlungen an das Ausland
Ein inländisches Unternehmen mietet, in einem Büroturm in Wien, der im Besitz eines deutschen Unternehmens ist, eine Etage um 120.000 EUR pro Monat.
Aufgrund der Überschreitung der Meldegrenze entsteht für das inländische Unternehmen eine Meldepflicht an die OeNB.
Zu melden ist der Geschäftsfall bezahlte Miet- oder Pachtzahlung an Ausländer (BEZMIPA).
Für die regionale Zuteilung ist für das Land des Counterparts (LDC) der ISO-Code für Deutschland DE anzugeben.
Die Meldung ist monatlich über die gesamte Mietdauer an die OeNB zu erstatten.
Beispiel: Mietzahlungen an das Ausland
Ein inländisches Unternehmen zahlt monatliche 170.000 EUR Gebühren für den Abbau von Eisenerz an den ukrainischen Eigentümer.
Aufgrund der Überschreitung der Meldegrenze entsteht für das inländische Unternehmen eine Meldepflicht an die OeNB.
Zu melden ist der Geschäftsfall bezahlte Gebühren für die Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen an Ausländer (BEZNATRE).
Für die regionale Zuteilung ist für das Land des Counterparts (LDC) der ISO-Code für die Ukraine UA anzugeben.
KEINE Meldepflicht im Sinn dieser Ausweisrichtlinie entsteht, wenn hierfür eine Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Arbeitsgemeinschaft geründet wurde.
Qualitätsanforderungen
Die AWVLM-Meldung muss zeitgerecht und vollständig an die OeNB übermittelt werden.
Eine vollständige AWVLM-Meldung umfasst alle Dimensionsausprägungen zu grenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogenen Transaktionen.
Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.
Die OeNB überprüft die eingelangten Meldungen und kommt bei etwaigen Fragen auf die Meldenden zu. Diese sind umgehend zu beantworten.
Siehe weiters: Allgemeine Bestimmungen.
Technische Beschreibung
Erhebungstemplate (optimiert für DV-Schnittstelle)
Kopfdaten | Gemeldete Konzepte | Dimensionen | ||
Code | Bezeichnung | Code | Bezeichnung | |
---|---|---|---|---|
Erhebungscode (EC) Meldeobjekt (MO) Meldestichtag (MP) | TRANSVUE | Vermögensübertragungen | LDC | Sitzland des Counterparts |
GF | Geschäftsfall | |||
WA | Wertart | |||
TRANSLS | Liegenschaftsbezogene Transaktionen | LDC | Sitzland des Counterparts | |
TRANSART | Art der Transaktion | |||
LDL | Land der Liegenschaft | |||
WA | Wertart | |||
TRANSMPN | Miet- und Pachtzahlungen sowie Gebühren zur Nutzung natürlicher Ressourcen | LDC | Sitzland des Counterparts | |
GF | Geschäftsfall | |||
WA | Wertart |
Dimensionen (Datenfelder)
Code | Bezeichnung |
---|---|
LDC | Sitzland des Counterparts |
GF | Geschäftsfall |
TRANSART | Art der Transaktion |
LDL | Land der Liegenschaft |
WA | Wertart |
Attributsausprägungen
LDC | |
Code | Bezeichnung |
ISO-Landcode | Land |
TRANSART | |
Code | Bezeichnung |
ERW | Erwerb |
VERK | Verkauf |
GF | |
Code | Bezeichnung |
ERHVUE | Erhaltene Vermögensübertragungen |
GELVUE | Geleistete Vermögensübertragungen |
ERHMIPA | Erhaltene Miet- und Pachtzahlungen |
BEZMIPA | Bezahlte Miet- und Pachtzahlungen |
ERHNATRE | Erhaltene Gebühren für die Nutzung natürlicher Ressourcen |
BEZNATRE | Bezahlte Gebühren für die Nutzung natürlicher Ressourcen |
LDL | |
Code | Bezeichnung |
ISO-Landcode | Land |
WA | |
Code | Bezeichnung |
MW | Marktwert |
Meldebeispiele (MeldeWeb/xlsx/xml)
Meldebeispiel 1:
Meldebeispiel_Erhebung_AWVLM_1.xlsx
Meldebeispiel_Erhebung_AWVLM_1.xml
Meldebeispiel 2:
Meldebeispiel_Erhebung_AWVLM_2.xlsx
Meldebeispiel_Erhebung_AWVLM_2.xml
Meldebeispiel 3:
Meldebeispiel_Erhebung_AWVLM_3.xlsx
Meldebeispiel_Erhebung_AWVLM_3.xml