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Ausnahmen von der Meldepflicht

Von der Verpflichtung zur Erstattung von Meldungen im Sinne der MVO ZABIL Kaptialverkehr 1/2022 sind befreit:

  • Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einer österreichischen Gebietskörperschaft oder einer österreichischen öffentlich-rechtlichen Körperschaft stehen, soweit sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Dienstort im Ausland haben, sowie die im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen,

  • Internationale Organisationen bzw. Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft denen aufgrund von internationalen (zwischenstaatlichen) Übereinkommen diplomatische oder konsularische Vorrechte bzw. Immunitäten oder Privilegien auf devisenrechtlichem Gebiet eingeräumt worden sind.

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