Von der Verpflichtung zur Erstattung von Meldungen im Sinne der MVO ZABIL Kaptialverkehr 1/2022 sind befreit:
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Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einer österreichischen Gebietskörperschaft oder einer österreichischen öffentlich-rechtlichen Körperschaft stehen, soweit sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Dienstort im Ausland haben, sowie die im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen,
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Internationale Organisationen bzw. Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft denen aufgrund von internationalen (zwischenstaatlichen) Übereinkommen diplomatische oder konsularische Vorrechte bzw. Immunitäten oder Privilegien auf devisenrechtlichem Gebiet eingeräumt worden sind.