Erhebung AWWPA: Wertpapierdepots Ausland, Eigenverwahrung und Kryptoanlagen
Bei Fragen wenden Sie sich an aussenwirtschaft.WPA@oenb.at.
Inhalt
Siehe Verzeichnis rechts.
Erhebungseckdaten
Erhebungscode | AWWPA |
---|---|
Bezeichnung | Wertpapierdepots Ausland, Eigenverwahrung und Kryptoanlagen |
Beschreibung | Wertpapier-Eigenbestände, die nicht auf einem inländischen Depot liegen (Auslandsdepot, Eigenverwahrung, Kryptoanlage oder andere Verwahrung). |
Meldepflichtige | Inländer, die Wertpapiere besitzen, die nicht auf einem inländischen Depot liegen. |
Meldeperiodizität | Quartalsweise |
Meldetermin | 15. Kalendertag des Folgemonats |
Meldestichtag | Monatsultimo |
Meldegrenze | 5.000.000 EUR |
Meldewährung, -einheit | Euro und ggf. Nominalwährung, kaufmännisch gerundet (auf Einer oder optional bis zu zwei Nachkommastellen) |
Meldewege (Meldungsdaten) | empfohlen: weitere:
Hier finden Sie Informationen zur Registrierung (Zugangsbeantragung) für alle Meldewege. |
Meldungsgruppe (für technische Melder) | Z - Außenwirtschaft (Dateityp: PA) |
Erhebungs- und Prüfungsstammdaten (für technische Melder) | |
Kontakt |
Erhebungsschaubild
Wertpapierdepots Ausland, Eigenverwahrung und Kryptoanlagen (AWWPA) |
Meldeobjekt |
Meldestichtag |
Wertpapierbestände (STAND) |
Wertpapierkennnummer (WK) |
Nominalwährung (NOMWG) |
Art der Verwahrung (VERWART) |
Land - Verwahrung (LDV) |
Wertart (WA) |
Wert |
Meldeinhalt
Zu melden sind Wertpapier-Eigenbestände, die nicht auf einem inländischen Depot zur Verwahrung oder Verwaltung liegen gemäß dem Erhebungsschaubild AWWPA.
Hierunter fallen Wertpapiere, die
auf einem ausländischen Depot,
in Eigenverwahrung (z. B. physisch, Aktienbuch),
mittels Kryptoanlage (z. B. Kryptoasset auf einer Blockchain),
mittels anderer Verwahrung oder Verwaltung
gehalten werden, unabhängig davon
welches Motiv vorliegt (Wertpapier- bzw. Portfolioinvestition, Beteiligung oder Besicherung (Collateral)), ausgenommen Direktinvestitionen im Ausland in Form von Aktien → AWBET, AWBES,
ob der Emittent des Wertpapiers Inländer oder Ausländer ist, ausgenommen Direktinvestitionen im Ausland in Form von Aktien → AWBET, AWBES,
auf welche Währung die Wertpapiere lauten,
ob eine Wertpapier-(Sammel-)Urkunde physisch oder digital erstellt wurde, oder es sich um ein elektronisches (Krypto-)Wertpapier (Security Token) handelt.
Zu Wertpapieren zählen
Anteilspapiere, wie
Stamm- und Vorzugsaktien,
Investmentfondsanteile von Kapitalanlage- oder Immobilienfonds,
Bezugsrechte,
Genuss- und Partizipationsscheine.
Verzinsliche Wertpapiere, wie
Standard-Anleihen,
Nullkupon-Anleihen,
variabel verzinste Anleihen,
verzinsliche Wertpapiere mit unendlicher Laufzeit (Perpetuals),
Bundesschatzscheine,
Commercial Papers,
handelbare Depotzertifikate,
Kassenobligationen,
Namensschuldverschreibungen,
Pfandbriefe, fundierte Bankschuldverschreibungen, Asset Backed Securities,
Poolfaktor-Anleihen,
Inflations-Anleihen.
Sonstige Wertpapiere, wie
Optionsscheine,
Zertifikate (Aktien-, Index-, Wandel- oder Umtauschanleihen, Credit Linked Notes),
ähnliche als Wertpapiere gestaltete Hebelprodukte.
Nicht zu Wertpapieren zählen
Finanzderivate (Optionen und Futures, auch wenn sie mit ISIN geführt werden, Swaps) → AWFDE,
Schuldscheindarlehen → AWFUV,
Schecks,
Wechsel.
Nicht in die Meldung aufzunehmen sind
Wertpapiere, die auf einem inländischen Depot verwahrt/verwaltet werden → AWWPI,
Aktien ausländischer Emittenten, die im Zusammenhang mit Direktinvestitionen im Ausland gehalten werden → AWBET, AWBES,
echte Wertpapierpensions- und Wertpapierleihe-Geschäfte,
Spesen und Gebühren,
Erträge aus Kupons, Dividenden und Ausschüttungen,
Steuerrückerstattungen.
Meldegrenze
Eine Meldepflicht besteht, wenn die Summe aller Wertpapier-Eigenbestände, die nicht auf einem inländischen Depot zur Verwahrung oder Verwaltung liegen, einen Wert von 5.000.000 EUR bzw. einen Euro-Gegenwert in dieser Höhe erreicht oder überschreitet.
Leermeldungen sind in folgenden Fällen erforderlich:
- Wird nach abgegebener Meldung innerhalb der nächsten Meldeperiode die Meldegrenze unterschritten, so ist einmalig eine Leermeldung zu legen. Alternativ kann jeder Datensatz der letzten Meldung (Vorperiode) mit einem Bestand von Null in der aktuellen Meldung gemeldet werden. Weitere Meldungen sind erst wieder bei neuerlichem Erreichen oder Überschreiten der Meldegrenze erforderlich. Es kann freiwillig auch eine Meldung unterhalb der Meldegrenze erfolgen, dann entfällt die Leermeldung.
- Soll eine bereits abgegebene Meldung storniert werden, ist für diese Meldeperiode eine Leermeldung zu legen.
- Weiters können Leermeldungen auf Aufforderung der OeNB notwendig sein.
Meldeobjekt/Meldepflichtige
Meldepflichtig sind Inländer (ausgenommen Meldepflichtige gemäß → AWWPI ), die Wertpapiere besitzen, die nicht auf einem inländischen Depot zur Verwahrung oder Verwaltung liegen.
Meldestichtag/Meldeperiode
Die Meldung ist quartalsweise spätestens bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats zu legen. Der Meldestichtag ist der letzte Tag des jeweiligen Quartals.
Wertpapierbestände (STAND)
Beschreibung der Datenfelder und deren Ausprägungen
In Klammer werden die Codes der Datenfelder (Dimensionen) und deren Ausprägungen angeführt. Diese Codes werden benötigt, wenn die Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) übermittelt wird.
Wertpapierkennnummer (WK)
Die Meldung hat auf Basis von Einzelwertpapieren unter Verwendung der Internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) zu erfolgen.
Die International Securities Identification Number (ISIN) ist eine zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination zur Identifizierung eines Wertpapiers (ISIN-Code nach ISO 6166). Verantwortlich für die Vergabe von ISIN-Codes sind die „National Numbering Agencies" (NNAs), im Falle von Österreich ist dies die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Ausschlaggebend für die Gültigkeit eines ISIN-Codes ist die Datenbank der „Association of NNAs" (ANNA).
Eine ISIN besteht aus:
einem zweistelligen Länderkürzel (z. B. AT für Österreich, DE für Deutschland),
einer 9-stelligen nationalen Kennnummer und
einer einstelligen Prüfziffer.
Verwenden Sie keine
anderen offiziellen Wertpapier-Kennnummern als die ISIN (z. B. Wertpapier-Kennnummer von den Wertpapier-Mitteilungen (WM) Frankfurt, Clearstream, CUSIP und Valoren),
Wertpapier-Kennnummern, die mit „XF“ beginnen (diese sind nicht eindeutig),
Wertpapier-Kennnummern, die mit "QOXDBY" beginnen (diese sind nur vorläufig für Buchungszwecke vergeben).
Existiert für ein zu meldendes Wertpapier keine ISIN, sind Stammdaten (inklusive Daten zu Dividenden/Ausschüttungen) zu übermitteln → Stammdaten im Zusammenhang mit der Meldungslegung.
Nominalwährung (NOMWG)
Für Wertpapiere, die auf Nominale lauten, ist mit dem dreistelligen ISO-Code jene Währung zu melden, in welcher der Bestand in Nominale im Datenfeld Wert gemeldet wird.
→ Klassifikationen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Auf welche Nominalwährung das Wertpapier lautet, kann dem Depotauszug entnommen werden.
Art der Verwahrung (VERWART)
Die Wertpapiere werden auf einem ausländischen Depot verwahrt/verwaltet (DEPOT).
Die Wertpapiere werden in Eigenverwahrung (z. B. physisch, Aktienbuch) verwahrt/verwaltet (EIGEN).
Die Wertpapiere werden mittels Kryptoanlage (z. B. Blockchain) verwahrt/verwaltet (KRYPTO).
Die Wertpapiere werden anders als angeführt (aber nicht auf einem inländischen Depot) verwahrt/verwaltet (ANDERE).
Land der Verwahrung (LDV)
Werden die Wertpapiere auf einem ausländischen Depot verwahrt/verwaltet, so ist das Land des Verwahrers/Verwalters mit dem zweistelligen ISO-Code zu melden.
→ Klassifikationen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Werden die Wertpapiere in Eigenverwahrung, als Kryptoanlage oder anders (aber nicht auf einem inländischen Depot) verwahrt/verwaltet, so ist als Land "AT" zu melden.
Wertart (WA)
Bestand Nominale in Nominalwährung für verzinsliche oder sonstige Wertpapiere (NN) oder
Bestand Stück für Anteilspapiere oder sonstige Wertpapiere (STK).
Bestand Marktwert in Euro (= Kurswert) (MW).
Ist kein aktueller Marktwert verfügbar, dann muss eine andere Bewertung herangezogen werden (beispielsweise der letztverfügbare Marktwert, ein bilanzieller Buchwert oder der Einstandspreis). Ist keinerlei Bewertung verfügbar, so ist derselbe Wert, wie in der Wertart NN oder STK gemeldet, anzugeben. Null ist nur zulässig, wenn das Wertpapier wertlos ist.
Der Marktwert ist der Preis eines Wertpapiers, der sich durch Angebot und Nachfrage (Handel) ergibt. Aufgelaufene (abgegrenzte), nicht kapitalisierte Zinsen (aus einem Nominalzinssatz) sind im Marktwert nicht enthalten (= Clean Price).
Bei Nullkupon-Anleihen (und jeder anderen Differenz aus Emissions- und Tilgungskurs) sind Zinsabgrenzungen im Marktwert jedoch enthalten.
Bei Poolfaktor-Anleihen ist der Poolfaktor und bei Inflations-Anleihen der Inflationsfaktor im Marktwert zu berücksichtigen.
Wert
Die Meldung ist in Euro und ggf. in Nominalwährung zu legen, wobei der letzte verfügbare Wechselkurs des Monats der Meldeperiode zu verwenden ist.
→ Wechselkurse - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Für alle Datensätze, zu denen in der Vorperiode ein Bestand ungleich Null gemeldet wurde, ist in der aktuellen Meldeperiode ein Bestandswert (auch Null) oder eine Leermeldung zu melden.
Leermeldungen sind in folgenden Fällen erforderlich:
- Wird nach abgegebener Meldung innerhalb der nächsten Meldeperiode die Meldegrenze unterschritten, so ist einmalig eine Leermeldung zu legen. Alternativ kann jeder Datensatz der letzten Meldung (Vorperiode) mit einem Bestand von Null in der aktuellen Meldung gemeldet werden. Weitere Meldungen sind erst wieder bei neuerlichem Erreichen oder Überschreiten der Meldegrenze erforderlich. Es kann freiwillig auch eine Meldung unterhalb der Meldegrenze erfolgen, dann entfällt die Leermeldung.
- Soll eine bereits abgegebene Meldung storniert werden, ist für diese Meldeperiode eine Leermeldung zu legen.
- Weiters können Leermeldungen auf Aufforderung der OeNB notwendig sein.
Wertkommentar
Alle Werte können kommentiert werden. Kommentare reduzieren allfällige Rückfragen. Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.
Qualitätsanforderungen
Die AWWPA-Meldung muss zeitgerecht und vollständig an die OeNB übermittelt werden.
Die OeNB überprüft die eingelangten Meldungen und kommt bei etwaigen Fragen auf die Meldenden zu. Diese sind umgehend zu beantworten.
Siehe weiters: Allgemeine Bestimmungen.
Technische Beschreibung
Erhebungstemplate (optimiert für DV-Schnittstelle)
Kopfdaten | Gemeldete Konzepte | Dimensionen | ||
Code | Bezeichnung | Code | Bezeichnung | |
---|---|---|---|---|
Erhebungscode (EC): AWWPA Meldeobjekt (MO) Meldestichtag (MP) | STAND | Wertpapierbestände | WK | Wertpapierkennnummer |
NOMWG | Nominalwährung | |||
VERWART | Art der Verwahrung | |||
LDV | Land - Verwahrung | |||
WA | Wertart |
Dimensionen (Datenfelder)
Code | Bezeichnung |
---|---|
WK | Wertpapierkennnummer |
NOMWG | Nominalwährung |
VERWART | Art der Verwahrung |
LDV | Land - Verwahrung |
WA | Wertart |
Attributsausprägungen
WK Wertpapierkennnummer | |
Code | Bezeichnung |
ISIN oder Interne Wertpapierkennnummer | Wertpapierkennnummer |
NOMWG Nominalwährung | |
Code | Bezeichnung |
ISO-Währungscode | Nominalwährung |
VERWART Art der Verwahrung | |
Code | Bezeichnung |
DEPOT | Depotverwahrung |
EIGEN | Eigenverwahrung |
KRYPTO | Kryptoverwahrung |
ANDERE | Andere Verwahrung |
LDV Land - Verwahrung | |
Code | Bezeichnung |
ISO-Landcode | Land |
WA Wertart | |
Code | Bezeichnung |
NN | Nominale |
STK | Stück |
MW | Marktwert |
Meldebeispiele (xlsx/xml)
Meldebeispiel 1:
Kauf einer österreichischen Bundesanleihe, die auf dem Depot bei einer deutschen Bank verwahrt wird:
Teil-Verkauf der Anleihe:
Transfer ins Inland oder kompletter Verkauf, bzw. so viel, dass der neue Bestand unter der Meldegrenze (5 Mio. EUR) ist:
Alternativ kann auch eine Leemeldung (MeldeWeb) abgegeben werden, bzw. kann auch eine freiwillige Meldung unter der Meldegrenze erfolgen.
Meldebeispiel 2:
Beteiligung an einer inländischen, nicht börsennotieren Aktiengesellschaft, die eine Wertpapier-Kennnummer (ISIN) führt. Die Beteiligung wird im Aktienbuch vermerkt, es werden aber keine Stücke ausgegeben.
Für eine Beteiligung an einer inländischen Aktiengesellschaft, die keine ISIN führt, besteht keine Meldepflicht.
Ausnahme: Versicherungen, die Beteiligungen als Wertpapier-Asset in Solvency II mit interner Wertpapier-Kennnummer melden, sind meldepflichtig.